- Verfahrensbereich:
18.11.2024: Möglichkeit der Nutzung einer NCTS-Sicherheit aus bestimmten Drittländern
In dieser Teilnehmerinformation gibt der Zoll die wesentlichen Änderungen zum Wartungsfenster am 23.11.2024 bekannt.
Zurzeit ist es nur möglich in der Teilnehmernachricht E_DEP_DAT eine NCTS-Sicherheit aus Drittländern anzugeben, die durch ein Partnerschaftsabkommen (EU-MRA) mit der EU anerkannt sind.
Ab dem Wartungsfenster wird es möglich, mit dem neuen nationalen Code „T0001“, eine drittländische Identifikationsnummer als TCUI-Nummer anzugeben, die nicht im Rahmen des Partnerschaftsprogramms vergeben worden ist. Das können ab diesem Zeitpunkt z. B. Sicherheiten aus dem Vereinigten Königreich, Serbien oder der Türkei sein.
Diese Angabe tragen Sie in einer NCTS-Überführung auf Kopfebene als „Zusätzliche Informationen“ ein.
Kommentare
Zu diesem Beitrag können keine Kommentare hinterlassen werden.