- Verfahrensbereich: Ausfuhr
04.02.2021: Unterlagencodierungen bei Ausfuhren von Impfstoffen gegen das Coronavirus
Ergänzend zur ATLAS-Info 0124/21 teilt das ITZBund mit, dass bei der Ausfuhr von Impfstoffen gegen das Coronavirus unter Angabe der Zolltarifnummer 3002 20 10 die Angabe einer Genehmigungspflicht notwendig ist:
- C089/DEE: „Einzelausfuhrgenehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Impfstoffe gegen SARS-assoziierte Coronaviren (SARS-CoV-Arten) gemäß DVO (EU) 2021/111“
- C089/DES: „Sammelausfuhrgenehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkon -trolle (BAFA) für Impfstoffe gegen SARS-assoziierte Coronaviren (SARS-CoV-Arten) gemäß DVO (EU) 2021/111“
- C089/EU: „Ausfuhrgenehmigung von Genehmigungsbehörden anderer Mitgliedstaaten für Impfstoffe gegen SARS-assoziierte Coronaviren (SARS-CoV-Arten) gemäß DVO (EU) 2021/111“
- Y981: „Nicht unter die Ausfuhrgenehmigungspflicht nach der DVO (EU) 2021/111 fallende Güter“
In Export Filing: ATLAS stehen Ihnen die Unterlagen bereits zur Verfügung. ASSIST4 - Kunden müssen diese ggf. in den Stammdaten hinterlegen.
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