- Verfahrensbereich: Einfuhr
13.01.2021: Zoll passt Bescheinigungsbereich für Unterlagencodierung an
Die Unterlagencodierung E017 für eine “Ausfuhrbescheinigung, ausgestellt von den zuständigen Behörden eines Drittlands” für Ihre Importe wird ab dem 1. Februar 2021 im Bescheinigungsbereich 1 “Zeugnisse/Bescheinigungen” eingestuft.
Da für landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Ursprung in Zentralamerika keine Abschreibungspflicht von Kontingenten besteht, ist die Unterlage nicht wie bisher als “einfuhrrechtliches Papier/Befreiung” für den Bescheinigungsbereich 2 zu werten.
- Verwenden Sie Import Filing: ATLAS im Rechenzentrum von AEB, übernimmt AEB die Pflege der Unterlagencodierungen jeweils tagesaktuell für Ihr Unternehmen.
- Sollten Sie die Pflege von Unterlagencodierungen in Ihrer Importanwendung von AEB selbst übernehmen, ändern Sie rechtzeitig den Bescheinigungsbereich.
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