- Verfahrensbereich: Einfuhr
24.02.2021: Verschlusskennzeichen einzeln melden
Bei der Eröffnung eines Versandvorgangs mit Bewilligung eines Zugelassenen Versenders (auch NCTS ZV ) müssen Angaben zu Verschlüssen gemacht werden, sofern neben der ZV-Bewilligung eine Bewilligung zur Verwendung besonderer Verschlüsse (SSE-Bewilligung) vorliegt und derartige Verschlüsse an der Ware oder dem Beförderungsmittel angebracht sind.
Bisher ließ ATLAS an dieser Stelle die Zusammenfassung mehrerer Verschlusskennzeichen zu. Mit dem zollseitigen produktivbetrieb des ATLAS-Release 9.1 wird zukünftig geprüft, dass die angegebene Anzahl der Verschlüsse mit den Wiederholungen innerhalb der Datengruppe „Verschluss (Zeichen)“ übereinstimmt.
Auch wenn AEB den Releasewechsel in Ihrer verwendeten Software erst zu einem späteren Zeitpunkt durchführen wird, ist die o.g. Änderung ab dem 07.03.2021 in ATLAS aktiv, weshalb in der Teilnehmerinfo empfohlen wird diese Forderung bereits ab sofort umzusetzen.
Beispiel:
Zukünftig ist es Pflicht, dass die Wiederholungen im Feld Plombe (ASSIST4) oder Verschlusszeichen (Import Filing: ATLAS) mit der Angabe aus dem Feld Anz. Verschlüsse übereinstimmt.
Eine Zusammenfassung in der Form „Verschluss 1-5“ wäre nicht mehr zulässig und würde in ATLAS zu einem Fehler führen.
ASSIST4
Import Filing: ATLAS
Achten Sie bei der Angabe der Verschlüsse auch unbedingt auf das richtige Trennzeichen, welches in ASSIST4 ein Komma und in Import Filing: ATLAS ein Semikolon ist.
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