- Verfahrensbereich: Einfuhr
07.01.2021: Zusätzliche Unterlagencodierung bei einer vZTA oder vUA erforderlich
Seit 2016 wird für Waren, die eine verbindliche Zolltarifauskunft erhalten haben, die Unterlagencodierung C626 gemeldet, bzw. für verbindliche Ursprungsauskünfte die Codierung C627. Ab dem 15. Januar 2021 muss bei Importen zusätzlich der Inhaber dieser verbindlichen Auskunft mit EORI Nummer an den Zoll gemeldet werden.
Die ATLAS – Info 0116/2021 definiert die neuen Unterlagencodierungen, die die EORI Nummer des Besitzers der vZTA oder der vUA auf Positionsebene übermittelt:
Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)
- C626 „BTI - Entscheidung in Bezug auf verbindliche Zolltarifauskünfte (Anhang A Spalte 1a der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446” und
- 9DFC “EORI-Nummer des Inhabers der vZTA-Entscheidung”
Verbindliche Ursprungsauskunft (vUA)
- C627 „BOI - Entscheidung in Bezug auf verbindliche Ursprungsauskünfte (Anhang A Spalte 1b der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“ und
- 9DFD „EORI-Nummer des Inhabers einer verbindlichen Ursprungsauskunft“
Bitte beachten Sie, dass die Unterlagencodierungen zum Besitzer der Auskünfte bislang nur in ATLAS Einfuhr übermittelt werden können. Für Ausfuhren stehen diese nicht zur Verfügung.
In Import Filing: ATLAS stehen die neuen Unterlagen bereits zur Verfügung. ASSIST4-Kunden müssen diese zuerst in den Stammdaten hinterlegen.
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