- Verfahrensbereich: Einfuhr
16.02.2021: Anpassung von Bescheinigungsbereichen bei amtlichen Bescheinigungen
Das ITZBund informiert, dass die Bescheinigungsbereiche der Unterlagencodierungen
- 8GGB "Amtliche Bescheinigung für das Verbringen von Labaustauschstoffen nach Paragraph 21 der Käseverordnung"
- 8GGG "Amtl. Bescheinigung für das Verbringen von jodiertem Kochsalzersatz, anderen diätetischen Lebensmitteln, Jodverbindungen enth., oder von diät. Lebensmitteln, die als bilanzierte Diät verwendet werden"
zum 01.03.2021 von 4 („Sonstige Unterlage“) auf 1 („Zeugnisse/Bescheinigungen“) angepasst werden.
Verwenden Sie eine der beiden Codierungen in Verbindung mit ASSIST4 , dann sollten die Bereiche der Unterlagen in den Stammdaten manuell angepasst werden.
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