- Verfahrensbereich: Einfuhr
21.04.2021: Neue Unterlagencodierung für Ausnahmegenehmigungen und Textänderung
Haben Sie eine bestätigte Einfuhranzeige der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), importieren Sie Saatgut mit der Unterlagencodierung 8GIC. Diese hat einen neuen Text erhalten:
- 8GIC Einfuhranzeige für Saatgut mit Bestätigungsvermerk der BLE gemäß § 1 SaatEinf-MeldV
Mit der neuen Unterlagencodierung 8GIW melden Sie Ausnahmegenehmigungen, die Ihnen nach dem Saatgutgesetz gewährt werden.
- 8GIW Ausnahmegenehmigung bzw. Sammelausnahmegenehmigung nach § 18 (2) SaatG
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