- Verfahrensbereich: Einfuhr
27.12.2024: Änderungen im Warenverkehr mit den Teilnehmerländern am Regionalen Übereinkommen über die Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln
Einige Länder der Pan-Europa-Mittelmeer-Zone wenden ab 2025 die revidierten Regeln zum Regionalen Übereinkommen an. Das betrifft unter anderem die Schweiz, Lichtenstein, Serbien, Nordmazedonien oder Bosnien-Herzegowina. Mehr Informationen bietet der Zoll auf der Website Warenursprung und Präferenzen - Regionales Übereinkommen.
Zur Anmeldung nach den revidierten Regeln des Regionalen Übereinkommens wurden zwei neue Unterlagencodierungen erstellt, die derzeit nur in englischer Sprache vorliegen:
- U078: Movement certificate EUR. 1 bearing the following statement in English in Box 7: "REVISED RULES"
- U079: Origin declaration bearing the following statement in English after the text of the declaration: "REVISED RULES”
Auch wenn kein Direktbeförderungsnachweis (7HHF) bzw. eine EUR.1 vorliegen müssen, werden vorübergehend bei Importanmeldungen aus technischen Gründen neben den neuen Codierungen noch zwei weitere Unterlagencodierungen für die Zollanmeldung benötigt.
- Bei Verwendung von U078 melden Sie daher auch N954 (EUR.1) und 7HHF
- Bei Verwendung von U079 melden Sie daher auch N864 (Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier) und 7HHF
In Import Filing: ATLAS stehen die Unterlagencodierung bereits zur Verfügung. Arbeiten Sie mit ASSIST4 muss die Unterlage vor Verwendung in den Stammdaten ergänzt werden.
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