- Verfahrensbereich: Einfuhr
07.05.2021: Änderung bei Windhundkontingenten ab 8. Mai 2021
Bei der Anmeldung von Windhundkontingenten für landwirtschaftliche Erzeugnisse müssen alle erforderlichen Unterlagen bereits mit der Zollanmeldung vorhanden sein und bei der Zollstelle vorgelegt werden.
Das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) weist in der ATLAS – Info 0178/21 daraufhin, dass fehlende Unterlagen, die als vorhanden gemeldet wurden, schnellstmöglich nachgereicht werden, da der Anspruch des Anmelders sonst verfällt. In ATLAS Einfuhr wird dies ab dem 8. Mai 2021 umgesetzt.
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