- Verfahrensbereich: Einfuhr
12.05.2021: Anmeldungen für Kleinsendungen ab dem 1. Juli 2021
Mit der ATLAS Teilnehmerinfo 182/10 veröffentlicht das ITZBund Informationen zur Abfertigung von geringwertigen Sendungen (Low Value Consignments - LVC) ab dem 01.07.2021.
Durch Umsetzung des Mehrwertsteuer-Digitalpaketes der EU fällt die Freigrenze von 22 Euro. Für eine „effiziente zoll- und einfuhrumsatzsteuerrechtliche Behandlung“, die eine Anmeldung mit einem verringerten Datenkranz erlaubt, wird die Fachanwendung ATLAS-IMPOST frühestens ab dem 15. Januar 2022 bereitstehen Dennoch müssen geringwertige Sendungen bereits ab dem 01.07.2021 elektronisch erfasst werden.
Wenn Sie diese Art von Sendungen bisher oder zukünftig eigenständig abwickeln, dann müssen ab 1. Juli Einzelzollanmeldungen (EZA) mit einem vollständigen Datenkranz über ATLAS gemeldet werden.
Übersteigt das Sendungsvolumen dabei eine Anzahl von 3.000 zusätzlichen Zollanmeldungen pro Tag, kann nach Rücksprache mit den Behörden (GZD und Zoll), eine Übergangsregelung genutzt werden.
Ob Sie die in der ATLAS-Info aufgeführten Anmeldungen über IOSS (Import One Stop Shops) für das B2C-Umfeld oder als Special Arrangement, das für Post und Kurierdienste vorgesehen ist, nutzen können, prüfen Sie vor der Meldungserstellung.
>> Lesen Sie hierzu auch den Beitrag: Meldepflicht für importierte Kleinsendungen ab Juli 2021
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