Mit der Entwaldungsverordnung (englisch: Regulation on deforestation-free products – „EUDR“) will die EU dem weltweiten Verlust von Waldflächen entgegenwirken. Alle Informationen hat die EU auf folgender Website gebündelt: Implementation of the EU Deforestation Regulation
- Bitte beachten Sie, dass ein aktueller Vorschlag der EU-Kommission eine Verschiebung um ein Jahr sowie weitere Vereinfachungen beinhaltet: Zur Pressemitteilung
Welche Änderungen sollen umgesetzt werden
Ab Ende Dezember 2026 sollen relevante Rohstoffe und relevante Erzeugnisse nur noch in Verkehr gebracht, auf dem EU-Markt bereitgestellt oder ausgeführt werden, wenn:
- diese entwaldungsfrei gewonnen wurden,
- die zugehörigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes eingehalten wurden und
- eine Sorgfaltserklärung gemäß Anhang II der Entwaldungsverordnung vorliegt.
Als entwaldungsfrei gelten die betroffenen Produkte dann, wenn diese nicht von einer nach dem 31.12.2020 abgeholzten Fläche stammen bzw. nicht zu einer Schädigung von Wäldern geführt haben.
Der Anhang I der Verordnung (EU) 2023/1115 enthält eine Auflistung aller relevanten Rohstoffe sowie deren Erzeugnisse.
Nachweise über Erklärungen zur Sorgfaltspflicht
Dazu notwendige Sorgfaltspflichten erstrecken sich auch auf Unternehmen in der nachgelagerten Lieferkette, also wenn diese die gelisteten Waren nicht selbst importieren oder herstellen, sondern beispielsweise verarbeiten oder mit ihnen handeln. Damit Sie einschätzen können, in welchem Umfang Sie Sorgfaltspflichten nachkommen müssen, prüfen Sie ob Sie zum Beispiel Händler, Hersteller, Im- oder Exporteur der betroffenen Waren sind.
Alle Informationen, die in einer Sorgfaltserklärung angegeben werden müssen, finden Sie im Anhang II der Verordnung. Im April 2026 hat die EU-Kommission eine aktualisiertes FAQ dazu herausgegeben: Implementation of EU Deforastation.
Ab wann gilt die Vorschrift?
Die Vorschriften gelten voraussichtlich:
- Ab 30. Dezember 2026 für große und mittelständische Unternehmen
- Ab 30 Juni 2027 für Kleinst- und Kleinunternehmen
Die nationalen Behörden der EU-Mitgliedstaaten bieten ggf. weiterführende Informationen dazu an: Designated competent Authorities.
AEB-Anwendungen
Die TARIC-Maßnahmen sind derzeit nicht verfügbar. Export und Import Filing: ATLAS sowie Customs Management enthalten die Codes, sobald die nationalen Zollverwaltungen diese zur Verfügung stellen. EUDR-relevante Codes können aus Ihrem ERP-System oder ggf. per Dateischnittstelle in Export Filing: ATLAS übernommen werden.
- Product Classification: In Product Classification gibt es die Möglichkeit zusätzliche Inhalte von Content Providern zu inkludieren. Dadurch lassen sich auch Materialien identifizieren, die von der Entwaldungsverordnung betroffen sind. Gehen Sie gerne auf Ihren Ansprechpartner bei AEB zu oder senden Sie Ihre Anfrage über unser Kontaktformular.
Add-on für SAP: Wenn Sie das Add-on für SAP verwenden, muss ggf. der BAdI von Ihrem SAP-Administrator angepasst werden. AEB bietet dazu eine kostenpflichtige Unterstützung an.
In ASSIST4 pflegen Sie die zugehörigen Stammdaten und anschließend können die Unterlagencodierungen manuell eingegeben und in Zollanmeldungen verwendet werden.
Kommentare
Hallo, ab wann sind die Codierungen verfügbar ?
Hallo Cortina Niegowski,
sobald die nationalen Zollverwaltungen die Unterlagencodierungen anbieten, kann AEB diese in den Anwendungen zur Verfügung stellen. Beispielsweise ist dies für ATLAS Ausfuhr noch nicht der Fall. Auf europäischer Ebene wird derzeit verhandelt, ob die Anwendbarkeit der EUDR nochmals verschoben wird. Sobald dazu mehr bekannt ist, informieren wir in diesem Artikel.
Viele Grüße
Kerstin Ullrich,
AEB Service & Support
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