Wird in der Exportkontrollprüfung eine Beschränkung gefunden, dann können Sie die betroffene Position für dieses Rechtsgebiet freigeben, indem Sie angeben, dass in diesem Fall keine Genehmigungspflicht vorliegt, oder indem Sie eine Freigabe anlegen.
Gehen Sie folgendermaßen vor:
- Wählen Sie Export Controls − Prüfvorgänge und öffnen Sie einen Prüfvorgang.
- Wechseln Sie in die Mappe Prüfergebnis/Freigaben.
- Keine Genehmigungspflicht: Markieren Sie die gewünschten Positionen und wählen Sie die Schaltfläche Keine Genehmigungspflicht.
- Freigabe mit derselben Genehmigung anlegen: Markieren Sie die gewünschten Positionen und wählen Sie die Schaltfläche Freigabe anlegen.
- Wählen Sie die gewünschte Genehmigung aus und klicken Sie auf die Schaltfläche Speichern & schließen.
- Um eine Genehmigung wählen zu können, die von Trade Compliance Management nicht vorgeschlagen wurde, deaktivieren Sie die Option Nur Passende.
- Um Details zu einer vorgeschlagenen Genehmigung incl. ihrer Nebenbestimmungen zu überprüfen, wechseln Sie in die Mappe Prüfprotokoll.
- Geben Sie im Feld Bearbeitungskommentar einen Kommentar zu Ihrer Entscheidung ein.
- Bei den freigegebenen Positionen erscheint das Symbol
mit einem passenden Ergebnistyp.
- Falls Sie an Trade Compliance Management ein Vorsystem angebunden haben, wird der zugehörige Vorgang dort wieder freigegeben.
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