Sie können sich ausführlich über das Ergebnis der Exportkontrollprüfung informieren.
Gehen Sie folgendermaßen vor:
- Wählen Sie Export Controls − Prüfvorgänge.
- Öffnen Sie einen Prüfvorgang und wechseln Sie in die Mappe Prüfergebnis/Freigaben.
- Hier finden Sie eine Liste der einzelnen Prüfergebnisse sowie der Freigaben, die Sie zu diesem Prüfvorgang bereits erstellt haben.
- Details zu einem Prüfergebnis einsehen: Wechseln Sie in die Mappe Prüfprotokoll.
- Sie listet Ihnen in einer Baumstruktur die einzelnen Prüfschritte mit ihren Ergebnissen auf.
- Details zu einem Prüfschritt einsehen: Markieren Sie eine Zeile im Ergebnisbaum und wählen Sie die Schaltfläche Öffnen.
- In der Feldgruppe Dokumentation sind diejenigen Gesetzestexte aufgelistet, die zu diesem Prüfschritt hinterlegt sind.
Mögliche Ergebnisse der Prüfschritte
Prüfschritte können die folgenden Ergebnisse haben:
- OK (Symbol ): Die Ausfuhr ist erlaubt.
- Info (Symbol ): Die Ausfuhr ist erlaubt, es gibt eine nähere Information zu diesem Prüfschritt.
- Todo (Symbol ): Die Ausfuhr ist erlaubt, es müssen allerdings gewisse Bestimmungen beachtet werden (z. B. Meldevorschriften).
- Genehmigungspflicht (Symbol ): Für die Ausfuhr benötigen Sie eine Genehmigung.
- Verbot (Symbol ): Die Ausfuhr ist verboten, z.B. aufgrund eines Embargos. Es werden im Normalfall auch keine Genehmigungen erteilt.
- Fehler (Symbol ): Es fehlen Daten in der Prüfposition (z. B. das maßgebliche Datum); die Prüfungen konnten nicht durchgeführt werden.
Prüfprotokoll: Kumulation von Ergebnissen
Die ermittelten Todos, Genehmigungspflichten und Verbote werden im Prüfprotokoll im angezeigten Baum nach oben kumuliert, wobei der schwerwiegendste Unterprüfschritt das Ergebnis des darüber liegenden Schrittes bestimmt. Das Gesamtergebnis des Prüfvorgangs entspricht damit immer dem schwerwiegendsten Ergebnis eines Unterprüfschrittes.
Die Spalte Ursache enthält ein Symbol bei denjenigen Zeilen, die das schwerwiegende Ereignis verursacht haben.
In der Spalte Doku sehen Sie, zu welchen Einträgen Verknüpfungen auf Gesetzestexte oder Websites von Behörden hinterlegt sind.
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