- Verfahrensbereich: Einfuhr
06.09.2021: Fachliche Änderungen nach dem Wartungsfenster am 11.09.2021
Mit der Teilnehmerinfo 0216/21 informiert das ITZBund über Änderungen, die mit den angekündigten Wartungsarbeiten am 11.09.2021 umgesetzt werden sollen:
• Verzicht auf mehrfache Gewichtsangaben:
In Zollanmeldungen kann zukünftig von der Abgabe einer Zollmenge in Kilogramm abgesehen werden, wenn diese für eine TARIC-Maßnahme benötigt wird, die auf eine Netto-Menge in Kilogramm referenziert (z.B.: „Abgabensatz ist 20€/Kilo“). Für die Abgabenberechnung auf Positionsebene zieht ATLAS nach dem 11.09.2021 die Eigenmasse in Kilogramm heran, wodurch die Angabe der Zollmenge in diese Fällen überflüssig wird. Da diese Änderung auch rückwirkend gilt, kann es bei älteren Zollanmeldungen ggf. zu Abgabendifferenzen kommen.
• Pauschalierung:
Ab der ATLAS Einfuhr Version 9.1. können für Einzelzollanmeldungen in den Freien Verkehr pauschalierte Einfuhrabgaben gemäß §29 ZollV beantragt werden. Für die Beantragung werden neue nationale Unterlagencodierungen eingeführt. Da sich die Anwendung lediglich auf den Reiseverkehr und Schenkungen beschränkt, hat dies für gewerbliche Sendungen allerdings wenig bis keine Relevanz.
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