- Verfahrensbereich: Versand
14.01.2025: Wichtige fachliche Änderungen
Wie bereits bekannt endet die Übergangsphase von NCTS-Phase 4 auf NCTS-Phase 5 am 20. Januar 2025 und alle an NCTS-teilnehmenden Staaten, bis auf Belgien und Irland, haben zugesichert, diese Umstellung bis dahin abgeschlossen zu haben. Welche Funktionalitäten in Belgien und Irland noch nicht wie geplant zur Verfügung stehen werden, entnehmen Sie bitte der ATLAS-Info.
In dieser ATLAS-Info werden zudem auf wichtige fachliche Änderungen hingewiesen.
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Bis zu 1999 Einzelsendungen
Nach Ablauf der Übergangsphase können Sie bis zu 1999 Einzelsendungen in einer Versandanmeldung anmelden. Wie diese Einzelsendungen aufgebaut sind, weitere Details sowie Besonderheiten zu Einzelsendungen im Luftfrachtverkehr entnehmen Sie der ATLAS-Info. -
Entfall der Datengruppen „EMPFÄNGER“ und „BEFÖRDERUNGSKOSTEN“ auf Warenpositionsebene der Versandanmeldung
In der NCTS-Phase 5 werden in der Versandanmeldung die genannten Datengruppen nicht mehr auf Warenpositionsebene angeben, was im Zusammenhang mit den Einzelsendungen steht. Stattdessen geben Sie diese Datengruppen auf der Sammelsendungs- oder Einzelsendungsebene an. Wie Sie hier im Detail vorgehen, entnehmen Sie bitte der ATLAS-Info. Weitere Informationen von der deutschen Zollverwaltung dazu erhalten Sie auch in der AEB Community: 21. Januar: Zollseitige Umstellung auf NCTS Phase 5. -
Angabe der Warennummer
Nach Ende der Übergangsphase müssen Sie jede Warenposition in einer Versandanmeldung mit der zutreffenden sechsstelligen Warennummer anmelden. Dies führt dazu, dass ein Konsolidieren von Waren mit unterschiedlichen sechsstelligen Warennummern innerhalb einer Warenposition nicht mehr zulässig ist. Es gibt folgende Ausnahmen: Die Angabe einer Warennummer ist in Versandanmeldungen erforderlich, wenn die Codierung „N830“ nach einer Ausfuhr angegeben ist oder die Art der Anmeldung nicht „TIR“ ist. Beachten Sie dabei, dass die Codierung 9DFI, welche man bisher anstelle der Codierung N830 verwenden konnte, nach Ablauf der Übergangsphase ungültig ist.
Die Angabe der sechsstelligen Warennummern finden Sie zukünftig in der Codeliste C0152, was zur Folge hat, dass die bisherige Codeliste D0152 sowie weitere sechs nationale Sammelwarennummern nicht mehr gültig sind. Details dazu entnehmen Sie der ATLAS-Info. -
Entfall der Datengruppe „EREIGNIS“ in der Ankunftsanzeige
Aufgrund des Entfalls dieser Datengruppe in der Ankunftsanzeige (E_DES_NOT) haben Sie keine Möglichkeit mehr, Informationen zu Unterwegsereignissen mittels Teilnehmernachrichten an die Zollbehörden mitzuteilen. Diese Informationen bzgl. Unterwegsereignissen werden nach Ende der Übergangsphase in elektronischer Form von den Zollbehörden erfasst und untereinander sowie an die Teilnehmer ausgetauscht.
Trotzdem müssen Sie das Datenfeld „Ereignis“ verpflichtend angeben. Wie Sie hier vorgehen, entnehmen Sie direkt der ATLAS-Info. -
Entfall aller weiteren Übergangsregeln
Alle weiteren bisherigen Übergangsregeln in den Teilnehmernachrichten entfallen mit Ablauf der Übergangsphase.
Weitere Erläuterungen bzgl. den fachlichen Änderungen finden Sie auch in unserem Help Center:
Import Filing: ATLAS - Fachliche Änderungen NCTS-Versandverfahren Phase 5
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