- Verfahrensbereich: Ausfuhr
30.09.2021: Ausfuhrgenehmigung für COVID-19-Impfstoffe (Update)
Die Notwendigkeit zur Angabe einer Ausfuhrgenehmigung bei der Ausfuhr von Impfstoffen
gegen SARS-assoziierte Coronaviren und Wirkstoffe, einschließlich Master- und Arbeitszellbanken, die für die Herstellung solcher Impfstoffe verwendet werden, wird bis zum 31.12.2021 verlängert.
Weiterhin sind dafür die in ATLAS-Info 0157/21 und ATLAS-Info 0127/21 aufgeführten Unterlagencodierungen zu verwenden
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