- Verfahrensbereich: Einfuhr
22.10.2021: Zollwert: Veraltete Unterlagencodierung wird zum Jahresende beendet
Wurde Ihnen eine Bewilligung zur Vereinfachung bei der Ermittlung des Zollwertes gemäß Artikel 73 UZK erteilt, geben Sie dies bei Ihren Einfuhren mit einer Unterlagencodierung an. Die bestehende Codierung 9DET nach ZK wird zum 31.12.2021 beendet. Bereits verfügbar ist die Unterlagencodierung C504 nach Art. 73 UZK.
Ihre Bewilligungsauflagen für die vereinfachte Ermittlung des Zollwert (CVA – Customs Value Authorisation) sollten daher bis Ende des Jahres aktualisiert werden.
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