- Verfahrensbereich: Einfuhr
26.10.2021: Neue Verbrauchsteuercodes für Tabaksteuergegenstände
Mit der Umsetzung des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes wird die bisherige Verbrauchsteuernummer 1040 für Pfeifentabak ab 1. Januar 2022 ungültig und in folgende neue Verbrauchsteuernummern unterteilt:
- Wasserpfeifentabak (1041)
- Erhitzter Tabak (1042)
- Sonstiger Pfeifentabak (1045)
Für erhitzten Tabak ist eine doppelte Verbrauchsteuermenge in Stück und Menge (kg) erforderlich. Daher muss dieser Tabaksteuergegenstand in einer Anmeldeposition zweimal gemeldet werden, so dass beide Mengenarten aufgeführt werden.
Ab 1. Juli 2022 wird in einem zweiten Schritt ein weiterer Verbrauchsteuercode eingeführt:
- Substitute für Tabakwaren (1050)
Bei Importen ist in diesem Fall eine Verbrauchsteuermenge in Millilitern (ml) anzugeben.
Da die Berechnung der Tabaksteuer zu komplex für eine detaillierte Auflistung ist, wird über ATLAS nur der Endbetrag ausgegeben.
Die neuen Verbrauchsteuernummern lassen sich im EZT-Online mit Eingabe der Gültigkeitsdaten einsehen. Mehr Informationen bietet neben der ATLAS – Info 0238/21 auch die Verkündung des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes auf der Website des Zolls.
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