- Verfahrensbereich: Ausfuhr
29.10.2021: Ausgangsbestätigung nach Versandverfahren
Die Zollverwaltung informiert, dass für ausländische Ausfuhrvorgänge, die sich im internen Versandverfahren (T2 oder T2F) befinden, die Ausgangsbestätigung ab dem 6. November 2021 erst mit Erledigung des Versandverfahrens übermittelt wird. Bislang wird dieser mit Überführung in das Versandverfahren übermittelt.
Die Ausgangsbestätigung ist eine zollinterne Nachricht, die die Ausgangszollstelle an die Ausfuhrzollstelle übermittelt und dem Ausgangsvermerk vorgelagert ist. Der Zeitpunkt für die Beendigung des externen Versandverfahrens bleibt von der Änderung unberührt.
In der Praxis werden deutsche Unternehmen von dem beschriebenen Prozess voraussichtlich kaum betroffen sein und damit auch von der zeitlichen Verlagerung der Ausgangsbestätigung.
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