- Verfahrensbereich: Ausfuhr
09.12.2021: Elektronische Übermittlung von BLE-Ausfuhrlizenzen
Das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) informiert in einer ATLAS-Info darüber, dass Ausgangsdaten mit ausfuhrlizenzrechtlichen Unterlagen täglich an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gemeldet werden. Dies gilt ab dem 10. Dezember 2021 und rückwirkend auch für alle Vorgänge seit dem 1. September 2021. Dadurch entfällt eine separate Vorlage des Ausgangsvermerks bei der BLE durch den Lizenzinhaber.
Bei Ausfuhrvorgängen muss daher die Unterlagencodierung auf Positionsebene genutzt werden:
- X001+MB - Ausfuhrlizenz AGREX
- E014 - Ausfuhrlizenz für Milcherzeugnisse
Im Feld Referenz tragen Sie die Lizenznummer ein und unter Zusatz folgende Angaben:
- Kürzel „DE“ für den Mitgliedstaat, in dem die Lizenz ausgestellt wurde, gemäß Codeliste C0010,
- Ausstellende Stelle (ggf. Kurzbezeichnung) und
- Seriennummer
Sobald die Ausfuhr-Anwendungen von AEB auf das ATLAS Release 3.0 für die Ausfuhr umgestellt sind, wird sich die Befüllung der Felder ändern. Näheres zu den einzelnen Datenfeldern lesen Sie in der ATLAS-Info.
Soll die Ausfuhrlizenz der BLE zollrechtlich abgeschrieben werden, müssen diese weiterhin in Papierform der Zollstelle vorgelegt werden.
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