- Verfahrensbereich: Einfuhr
10.12.2021: Umstellung der Art des Geschäfts in der ergänzenden Zollanmeldung (EGZ)
Die Zollverwaltung informiert ergänzend zur ATLAS-Info 0232/21, dass in der EGZ für den Anschreibe-Monat Januar, der maßgebende Zeitpunkt der Anschreibungsmitteilung heranzuziehen ist.
- Befindet sich das Anschreibedatum der vZA/AZ-Position vor dem 15.01.2022, so ist die „alte“ Codierung für die Art des Geschäfts in der EGZ zu übermitteln.
- Befindet sich das Anschreibedatum der vZA/AZ-Position nach dem 14.01.2022, so ist die „neue“ Codierung für die Art des Geschäfts in der EGZ zu übermitteln.
- Dies gilt ebenfalls für EGZen für die Änderungsnachrichten ausgelöst werden.
Hinweis: Wir empfehlen die EGZen zu splitten nach Anschreibedatum bis zum 14.01.2022 und ab 15.01.2022
Wie Sie dies umsetzen und die Umstellung der Art des Geschäfts optimal vorbereiten können, lesen Sie im nachfolgenden Help Center Artikel: Arten des Geschäfts umstellen.
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