- Verfahrensbereich: Ausfuhr
19.12.2021: Neue Fristen zur Ungültigkeit einer Ausfuhranmeldung
Haben Sie ein Nachforschungsersuchen durch die Zollverwaltung erhalten, dann wird die zughörige Ausfuhranmeldung temporär nun erst nach 500 Tagen für ungültig erklärt. Bislang lag diese Frist durch die Corona-Pandemie bedingt bei 360 Tagen. Ein Nachforschungsersuchen (E_EXP_FUP-Nachricht) erhalten Sie 90 Tage nach der Überlassung, sollte bis dahin kein elektronischer Ausgangsvermerk eingegangen sein.
Dadurch wird Ausgangszollstellen eine längere Frist eingeräumt eine Kontrollergebnisnachricht zu übermitteln bzw. den Unternehmen einen Alternativnachweis zu erbringen. Die Verlängerung der Frist ist den Schwierigkeiten durch den Brexit geschuldet, da insbesondere für Waren, die über den Eurotunnel oder via Fährverkehr nach Großbritannien gelangen, Ausgangsvermerke fehlen (ATLAS – Info 0190/21).
Die Fristen zur Beantwortung der Nachforschungsnachrichten bleiben davon unberührt und Unternehmen sollten diese weiterhin zeitnah beantworten und Alternativnachweise erbringen.
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