- Verfahrensbereich: Ausfuhr
28.12.2021: Ab dem 01.01.2022 ändern sich die rechtlichen Voraussetzungen für die Verwendung genehmigungspflichtiger Sammelwarennummern des Kapitels 99
Stellen Sie deshalb sicher, dass Sie bei deren Inanspruchnahme (mit oder ohne SDE-Bewilligung) nur noch neue, ab dem 01.01.2022 gültige Genehmigungen zur vereinfachten Anmeldung für Zusammenstellungen von Waren anmelden.
Vorerst ausgenommen davon sind unbefristet gültige Genehmigungen der Warennummer 9990 8704 (Zusammenstellung (Sortimente) von Kraftfahrzeugteilen zum Instandhalten, Instandsetzen oder Ausstatten von Kraftfahrzeugen (sogenannte Ersatzteilsortimente)), die vor dem 01. Februar 2020 ausgestellt und noch nicht widerrufen wurden.
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