- Verfahrensbereich: Einfuhr
15.02.2022: Beendigung veralteter nationaler Unterlagencodierungen
Die folgenden Unterlagencodierungen werden ersatzlos mit Wirkung zum 28.02.2022 beendet und können dann nicht mehr in ATLAS gemeldet werden:
- 1CCG = Bescheinigung für nordischen Kabeljau (Gadus norrhua)
- 1CCH = Bescheinigung für Heringe
- 8GGD =Amtliche Bescheinigung für die Einfuhr von Futtermitteln nach § 34c FuttMV oder § 34d FuttMV.
- 9DER = Abtretungsanzeige / Verpfändungsanzeige gemäß § 46 AO.
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