- Verfahrensbereich: Einfuhr
10.03.2022: Anmeldbarkeit Bestimmungslandcode "EU" beendet
Zum 02.04.2022 wird die Anmeldbarkeit des Bestimmungslandcodes „EU“ beendet.
Im Datenfeld „Bestimmungslandcode“ sind nur noch die ISO-alpha-2-Codes gemäß Anhang 1A des Merkblatts zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen bzw. der EDI-IHB Codeliste A1314 zulässig.
Da die Anmeldung des Codes „EU“ zu Problemen im Rahmen der Schnittstelle zu den Steuerbehörden der anderen Mitgliedsstaaten führt, ist darauf zu achten, dass der Code „EU“ ab sofort nicht mehr im Datenfeld „Bestimmungslandcode“ angemeldet wird und lediglich die vorgenannten zulässigen Codes verwendet werden.
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