- Verfahrensbereich: Einfuhr
07.04.2022: Beantragung einer unverzüglichen Mitteilung der Zollschuld bei der Einfuhr
Soll statt einer Sicherheitsleistung eine Beantragung der unverzüglichen Mitteilung über die Zollschuld an den Zoll gesendet werden, melden Sie dies über die Zahlungsarten “Y” für Barzahlung oder “Z” bei Zahlungsaufschub. Mehr Informationen dazu bietet die ATLAS – Info 0036/20, die weiterhin aktuell gültig bleibt.
Aus technischen Gründen ist derzeit bereits die Unterlagencodierung “9DFB” für die Beantragung der unverzüglichen Mitteilung der Zollschuld anstatt einer Sicherheitsleistung (Art. 244 UZK-IA) in ATLAS Import hinterlegt. Die Verwendung der Codierung hat allerdings bisher keinen Einfluss auf das Systemverhalten.
Verwenden Sie die Codierung dennoch, wird dies zwar als Antrag auf die unverzügliche Mitteilung der Zollschuld gewertet, eine Auswirkung auf ATLAS Import ist aber damit derzeit nicht verbunden. Sobald geplant ist, dass die Meldung auch das Systemverhalten beeinflusst, informiert die Zollverwaltung dazu separat.
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