Im Anschreibeverfahren schreiben Sie die eingetroffenen Waren in der betrieblichen Buchführung an. Zusätzlich versenden Sie Anschreibungsmitteilungen (AZ) an die Abfertigungszollstelle und später eine oder mehrere zusammenfassende ergänzende Zollanmeldungen (EGZ) an das Hauptzollamt. Der Abrechnungszeitraum ist in diesem Verfahren normalerweise ein Kalendermonat.
Damit Sie Ihre Zollanmeldung im Anschreibeverfahren abwickeln können, benötigen Sie eine Bewilligung. Diese regelt auch den genauen Zeitpunkt, zu dem die Waren überlassen werden. Das wiederum hat Auswirkungen darauf, ob Sie vom zuständigen Zollamt jeweils die fachliche Entscheidung (Zollnachricht CURREL) bzw. den Befund (Zollnachricht CUSTAX) erhalten.
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