Mit Import Filing: ATLAS können Sie Post- und Kuriersendungen im Verfahren IMPOST zur Überführung in den freien Verkehr anmelden. IMPOST-Anmeldungen können Sie für die folgenden Post- und Kuriersendungen erstellen:
- Sendungen mit geringem Wert mit einem Warenwert bis zu 150 Euro
- Sendungen von Privatpersonen an Privatpersonen mit einem Warenwert bis zu 45 Euro
Je Sendung müssen Sie eine eigene IMPOST-Anmeldung abgeben, für die dann die oben genannte Wertgrenze gilt. Relevant für die Wertgrenze sind die jeweiligen Sachwerte. Die Beförderungskosten werden für die Wertgrenzen nicht berücksichtigt, fließen allerdings in die Bemessung für die Einfuhrumsatzsteuer mit ein.
- Der deutsche Zoll verwendet für die Anmeldung in IMPOST auch die Abkürzung APK (Anmeldung für Post- und Kuriersendungen).
Eine IMPOST-Anmeldung können Sie vor oder nach der Gestellung versenden. Wenn Sie die IMPOST-Anmeldung bereits vor der Gestellung versenden, spricht man auch von einer vorzeitigen IMPOST-Anmeldung.
Ausgenommen von einer Abfertigung in IMPOST als Sendungen mit geringem Wert sind:
- Waren, die Verboten und Beschränkungen unterliegen
- Waren, die Verbrauchsteuern unterliegen
In Sendungen von Privatpersonen an Privatpersonen gelten Höchstmengen für:
- Alkoholische Erzeugnisse
- Parfums und Toilettewasser
- Tabak und Tabakwaren
Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.