- Verfahrensbereich: Ausfuhr
13.04.2022: Russland: Der Zoll informiert über weitere Maßnahmen
Als Reaktion auf die neue Verordnung (EU) 576/2022 hat das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) in der ATLAS - Info 0316/22 weitere Unterlagencodierungen und Hinweise veröffentlicht, die zur Umsetzung in ATLAS informieren.
- Y823: Genehmigungspflichtige Ausnahme vom Verbot der Ausfuhr der in Anhang XVIII aufgeführten Güter gemäß Art. 3h Abs. 4 VO (EU) Nr. 833/2014
- Y832: Altvertragsregelung (genehmigungsfreier Ausnahmetatbestand gemäß Art. 3k Abs. 3 VO (EU) Nr. 833/2014)
- Y833: Genehmigungsfreie Ausnahme gemäß Art. 3k Abs. 4 vom Verbot der Ausfuhr von Anhang XXIII-Gütern nach Art. 3k Abs. 1 der VO (EU) Nr. 833/2014
- Y834: Genehmigungspflichtige Ausnahme vom Verbot der Ausfuhr der in Anhang XXIII aufgeführten Güter gemäß Art. 3k Abs. 5 VO (EU) Nr. 833/2014
- Y836: Genehmigungspflichtige Ausnahme vom Verbot der Ausfuhr von Dual-use-Gütern bzw. der in Anhang VII aufgeführten Güter und Technologien gemäß Art. 2 Abs. 4 Buchst. b bzw. Art. 2a Abs. 4 Buchst. b VO (EU) Nr. 833/2014
Bei Angabe der Negativcodierung Y823 bzw. Y834 bzw. Y836 bedarf es zusätzlich der Anmeldung / Vorlage einer Ausfuhrgenehmigung.
Verwenden Sie Export Filing: ATLAS im Rechenzentrum von AEB stehen Ihnen die Unterlagencodierungen aktuell zur Verfügung.
Nutzen Sie eine ASSIST4-Anwendung, stehen Ihnen die Unterlagencodierungen nicht automatisch zur Verfügung, sondern müssen ggf. vorher in den Stammdaten manuell hinterlegt werden.
Eine Übersicht der ATLAS - Infos mit den geltenden Unterlagencodierungen zu den Russland-Sanktionen finden Sie im Artikel: Restriktive Maßnahmen gegen Russland.
Kommentare
Bitte beachten Sie, dass diese Maßnahmen teilweise gemäß ATLAS-Info 0346/2022 zum 04.07.2022 beendet werden.
Zu diesem Beitrag können keine Kommentare hinterlassen werden.