- Verfahrensbereich: Ausfuhr
14.04.2022: Unterlagencodierungen bei der Ausfuhr bestimmter Schutzausrüstung in die Ukraine
Das Informationstechnikzentrum (ITZBund) informiert, dass zum 15.04.2022 die Allgemeine Genehmigung Nr. 32 in Kraft tritt.
Diese gilt nicht für Ausfuhren in die nicht von der Regierung der Ukraine kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk sowie für Ausfuhren auf die Krim und nach Sewastopol. Eine Inanspruchnahme ist befristet bis zum 31. Dezember 2022.
Für die Anmeldung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 32 steht in ATLAS-Ausfuhr zeitnah folgende Codierung neu zur Verfügung:
- 3LLC/A32: „Allgemeine Genehmigung Nr. 32“
Bis die Codierung in ATLAS-Ausfuhr zur Verfügung steht muss im Feld Warenbeschreibung auf die Verwendung hingewiesen werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie der ATLAS-Info.
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