- Verfahrensbereich: Ausfuhr
05.05.2022: Änderungen von Allgemeinen Genehmigungen der EU
Für Ausfuhren mit dem Bestimmungsziel Russland ist ab dem 5. Mai 2022 die Inanspruchnahme der Allgemeinen Genehmigungen Nr. EU003, Nr. EU004 und Nr. EU005 nicht mehr zulässig.
Mit der ATLAS-Info weist die Zollverwaltung darauf hin, dass durch ein grundsätzliches Verbot mit der Verordnung (EU) 833/214 keine Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck nach Russland geliefert, verkauft, verbracht oder ausgeführt werden dürfen
Mit der Delegierten Verordnung (EU) 3033/699 wurde die Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 ab sofort geändert.
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