- Verfahrensbereich: Ausfuhr
13.05.2022: Russland und Belarus: Meldung von Ausfuhrgenehmigungen
Melden Sie für Exporte nach Russland oder Belarus Ausfuhrgenehmigungen, die Sie vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhalten haben, verwenden Sie die Unterlagencodierungen:
- C052/RU: Ausfuhrgenehmigung des BAFA für Güter und Technologien, die aufgrund der Russland-VO (EU) Nr. 833/2014 Einschränkungen unterliegen
- C052/BY: Ausfuhrgenehmigung des BAFA für Waren und Technologien, die aufgrund der Belarus-VO (EG) Nr. 765/2006 Einschränkungen unterliegen
Haben Sie eine Ausfuhrgenehmigung aus einem anderen Mitgliedstaat vorliegen, melden Sie diese weiterhin mit der Codierung
- C052/EU: Ausfuhrgenehmigung von Genehmigungsbehörden anderer Mitgliedstaaten für Güter und Technologien, die aufgrund von Embargobeschränkungen gegen AF, BY, GN, GW, IR, KP, LY, MM, RU, SD, SS, SY, UA, VE, ZW Einschränkungen unterliegen
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