- Verfahrensbereich: Einfuhr und Ausfuhr
21.09.2022: Ein- und Ausfuhrvorgänge mit Bestimmungsland / Versendungsland Ukraine
Ab dem 01.10.2022 können Ausfuhrvorgänge mit dem Bestimmungsland Ukraine als "Art der Anmeldung (Ausfuhr)" ausschließlich mit dem Wert "EU" angemeldet werden.
Gleichermaßen sollen Einfuhrvorgänge mit dem Versendungsland Ukraine ab dem 01.10.2022 mit dem Wert "EU" in dem Feld "Zollrechtlicher Status" angegeben werden.
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