AEB wünscht Ihnen ein erfolgreiches neues Jahr 2023
Die AEB Community begleitet Sie auch in diesem Jahr zuverlässig durch die Neuerungen, die in den Bereichen Zoll und Außenwirtschaft auf Ihr Unternehmen zukommen. Und was bringt 2023?
Während des Jahreswechsels war die Umstellung der Warennummern wichtig oder, falls Sie Vorgänge für das Zolllager noch in Papierverfahren an den Zoll melden, die Umstellung auf elektronische Meldungen.
Eine Zusammenfassung zu den zollseitigen Änderungen finden Sie im ersten Teil des Artikels Wichtig für 2023: Neuerungen in Zoll und Außenwirtschaft. Weitere Änderungen für 2023, die das Umsatzsteuergesetz, das BAFA oder das Carnet ATA betreffen, erscheinen Mitte Januar im zweiten Teil.
Mit den Fachleuten im Forum und dem AEB Community-Redaktionsteam bleiben Sie weiterhin zuverlässig informiert.
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Wie versprochen finden Sie ab sofort den zweiten Teil zu Wichtig in Zoll und Außenwirtschaft 2023 in der AEB Community.
Lesen Sie in dem Artikel mehr zu grundlegenden Änderungen wie der globale Unternehmenssteuer, Neuerungen bei der Umsatzsteuer oder Dokumentationspflichten für Importe mit hohen CO2-Emissionen. Lassen Sie sich auf Stand bringen zu Freihandelsabkommen, den Vorgaben der Exportkontrolle oder dem Lieferkettengesetz.0
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