Zollseitige ATLAS-Umstellungen: Was die Versionen 9.0, 9.1, 10.0 und 10.1 bedeuten
Vom 23. bis 25. Februar 2023 stellt der Zoll seine Systeme auf ATLAS Release 10.1 um. Während der Umstellung sind die verschiedenen Systemkomponenten zeitweise nicht verfügbar. Die operative Abwicklung von Ein- und Ausfuhren (inkl. Versandvorgängen) dürfte nur am Wochenende unterbrochen sein. Das Wichtigste vorab: Nach dem Wartungswochenende arbeiten Sie mit ihrer vorhandenen ATLAS-Version wie gewohnt weiter.
Den genauen Zeitplan der Umstellung und Systemverfügbarkeit entnehmen Sie ATLAS-Info 0406/23 vom 01.02.2023.
Die ATLAS-Versionen kurz erklärt
ATLAS 9.0 ist nur noch bzgl. NCTS für das Versandverfahren in Betrieb. Die zollseitige Deadline zur Umstellung auf ein höheres ATLAS-Release ist der 16. Juli 2023. Mehr zur Umstellung der AEB-Anwendungen lesen Sie im Help Center.
ATLAS 9.1 / 10.0 ist inhaltlich dieselbe Version. Sollten Sie Importanwendungen von AEB für Ihre Einfuhren nutzen, arbeiten Sie bereits mit dieser Version. Die neue Versionsnummer 10.0 war geschaffen worden, um ATLAS-IMPOST aufzunehmen, ist ansonsten identisch zur Version 9.1. Die technische Dokumentation wird zollseitig nur noch im Release 10.0 fortgeführt.
Weitere wichtige und hier bereits vorgestellte Neuerung mit ATLAS 9.1/10.0 ist der Umbau des NCTS-Versandverfahrens. Verbunden mit der Umstellung auf das aktuelle EU-Datenmodell bereitet dies NCTS Phase 5 vor. Nach Plan sollen alle am gemeinsamen Versandverfahren teilnehmenden Länder zum 1. Dezember 2023 auf NCTS Phase 5 umstellen. Bis dahin arbeitet ATLAS in einem zur bisherigen Phase 4 kompatiblen Modus. Für die Anwender ergeben sich also zwei Migrationsschritte: Anderes Aussehen (Datenmodell) mit Umstellung ATLAS 9.0 auf 9.1. Neue Funktionalitäten mit Umstellung Phase 4 auf Phase 5.
In ATLAS 10.1 wird unter anderem die Ersetzung der Registriernummer durch eine MRN technisch vorbereitet. Zunächst gibt es beide Felder parallel. Betroffen sind etwa 40 Nachrichten, vorwiegend aus den Bereichen Einfuhr und der Summarischen Anmeldung (SumA).
Mit diesem Release werden die Nachrichten der Summarischen Ausgangsanmeldung (ASumA) gemäß den Vorgaben des UZK neu gefasst. Zusammen mit der neuen Wiederausfuhrmitteilung werden sie Teil des neuen Verfahrensbereichs Wiederausfuhrkontrollsystem, der gemäß der Fachmeldung vom 27. Juli 2022 Ende November 2023 in Echtbetrieb gehen soll. Da die Daten der Summarischen Ausgangsanmeldung üblicherweise als Teil der Ausfuhranmeldungen gemeldet werden, dürfte dieser Verfahrensbereich vorwiegend die Abwicklung in Grenznähe betreffen.
Einer ersten Mitteilung zufolge soll die teilnehmerseitige Umstellungsphase auf das ATLAS-Release 10.1 voraussichtlich im dritten Quartal 2024 enden.
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Inzwischen hat der Zoll auch die Verfahrensanweisung zum IT-Verfahren ATLAS aktualisiert und das Merkblatt für Teilnehmer zum ATLAS-Release 10.1 zusammen mit einer Aufstellung der Änderungen, veröffentlicht.
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