Lieferkettengesetz: BAFA veröffentlicht Handreichung zur Angemessenheit
Eine Handreichung zum Prinzip der Angemessenheit nach den Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes erstellte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) noch rechtzeitig vor dem Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zum 1. Januar 2023. Sie kann auf den Seiten des BAFA heruntergeladen werden.
>> Zum Download: Handreichung zur Angemessenheit
Auf den Webseiten des BAFA widmet sich der Bereich „Lieferketten“ der unternehmerischen Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in der Lieferkette. Konkret geht es dabei um das LkSG und seine Umsetzung in den Unternehmen. Zu den Aufgaben des BAFA gehört die Begleitung der Unternehmen, die Kontrolle der unternehmerischen Aufgaben und das Feststellen (sowie ggf. auch Ahnden) von Verstößen.
Um die Praktikabilität der gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten, gilt das Prinzip der Angemessenheit. Das BAFA schreibt dazu:
Unternehmen erhalten durch das Prinzip der Angemessenheit einen notwendigen Ermessens- und Handlungsspielraum für die Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten, etwa bei der Auswahl und Gestaltung von Maßnahmen oder dem Ressourcenaufwand.
Dieses Prinzip wird eng mit der Wirksamkeit verknüpft. Beide Prinzipien werden in der neuen Handreichung nochmals erläutert und durch die Bemühens- und Erfolgspflicht im LkSG ergänzt. Wertvoll sind vor allem die Beispiele, wie die Einrichtung und kontinuierliche Umsetzung eines Risikomanagements erfolgen können. Im Fokus stehen Ermittlung, Gewichtung und Priorisierung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken sowie die Auswahl und Umsetzung von Präventionsmaßnahmen. Mögliche Hilfestellungen ergänzen das Dokument.
Weitere Informationen zum Lieferkettengesetz finden Sie unter:
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