Amtliche Kontrollen von Produkten nicht-tierischen Ursprungs
Um den Verbraucherschutz im Rahmen des freien Warenverkehrs in der EU zu gewährleisten, sind amtliche Kontrollen von Importen von Tieren und Produkten nicht-tierischen Ursprungs gemeinschaftlich geregelt. Für Importe nicht-tierischen Ursprungs wurden die Vorschriften Ende Januar 2023 turnusgemäß aktualisiert.
Alle Änderungen finden sich in der Durchführungsverordnung (EU) 2023/174 der Kommission vom 26. Januar 2023.
Die Kontrollen dienen dem Monitoring der Qualität und der Belastung der Waren mit bestimmten Schadstoffen. Risikofaktoren wie mikrobielle Belastungen, Pestizidrückstände oder Mykotoxine wie Aflatoxine stehen unter besonderer Beobachtung. Fallen einzelne Waren aus einem Herkunftsland wiederholt auf, werden die Kontrollen so lange verstärkt, bis die Prüfergebnisse über einen längeren Zeitraum wieder unauffällig sind.
GTAI hat die aktuellen Änderungen von Basilikum bis Zitronen in dem Artikel „EU – Futter- und Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs” zusammengefasst.
Beim Import dieser Waren muss ein Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument (GGED) vorgelegt werden. Hier treten Änderungen zum 1. März 2023 in Kraft. Mehr können Sie im Community-Beitrag ATLAS Einfuhr: Bei Gemeinsamen Gesundheitseingangsdokumenten müssen ab 1. März 2023 Abschreibemengen angegeben werden nachlesen.
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