Neues Sanktionspaket gegen Russland
Am Jahrestag des Kriegsbeginns in der Ukraine hat sich die Europäische Kommission auf das zehnte Sanktionspaket geeinigt, das die bereits beschlossenen Sanktionen gegen Russland weiter verschärft. Es wurde am 25. Februar im Amtsblatt der EU veröffentlicht und trat am Folgetag in Kraft.
Zu den Inhalten
- Erweiterung der Sanktionsliste: Etwa 120 weitere Personen und Organisationen wurden in die CFSP-Liste aufgenommen, darunter auch iranische Drohnenbauer und weitere Mitglieder der russischen Söldnergruppe Wagner.
- Dual-Use-Güter: Weitere elektronische Komponenten, die in Waffensysteme verbaut werden können, Antennen oder Wärmebildkameras wurden in den Anhängen aufgenommen.
- Zusätzliche Ausfuhrverbote gelten auch für Güter wie schwere Lastkraftwagen, Stromerzeugnisaggregate, Radargeräte, Gabelstapler, Kräne, Pumpen und weitere Güter aus der Luftfahrtindustrie, „die sich leicht zur Unterstützung russischer Kriegsanstrengungen umleiten lassen“
- Zur Erleichterung des Ausstiegs von Europäischen Unternehmen aus dem russischen Markt wurde eine bis zum 31.12.2023 befristete Ausnahme vom Verbot der Erbringung bestimmter Dienstleistungen (z.B. Wirtschaftsprüfung, Buchhaltung, Steuerberatung, usw) eingeführt.
Ausblick auf das nächste Paket
Das elfte Sanktionspaket ist bereits in Vorbereitung und wird sich vor allem gegen das Umgehen von Sanktionsmaßnahmen richten. Bereits im jetzigen zehnten Sanktionspaket wurden neue Meldepflichten für Vermögenswerte der russischen Zentralbank und die vorherige Anmeldepflicht für private Flüge zwischen der EU und Russland eingeführt.
Ganz konkret: Welche Embargoverordnungen sind durch das zehnte Sanktionspaket angepasst?
Im Amtsblatt der Europäischen Union vom 25. Februar 2023 wurden die Verordnungen und Beschlüsse, veröffentlicht, die zu Änderungen bei bestehenden Verordnungen und Beschlüssen führten. Die konsolidierte Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren wird durch die Verordnung (EU) 2023/427 des Rates vom 25. Februar 2023 geändert.
Was ist weiterhin für Sie wichtig?
- Zeitnahe und regelmäßige Prüfungen gegen die CFSP-Liste sollten von allen europäischen Unternehmen nach wie vor gewährleistet werden. In den AEB Compliance Screening Lösungen werden alle Listen jede Nacht aktualisiert, so dass Sie immer rechtskonform handeln können.
- Sollten Ihre Geschäftsfelder betroffen sein, prüfen Sie gegen die aktuellen Listen EUCM (Kapitalmarkt Russland/Belarus) und EUDU (Dual-Use- und Advanced-Technology-Güter Russland/Belarus).
- Wer AEB Export Controls einsetzt, kann durch Definieren von „manuellen Beschränkungen” die Embargoregeln auf das eigene Unternehmen zuschneiden.
AEB informiert
Im AEB Help Center erfahren Sie mehr im Artikel Umsetzung und Prüfung des Russland-Embargos in AEB Trade Compliance Management. Dieser wird immer bei Bedarf angepasst.
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