Sanktionslisten: Aktualisierungen im Februar 2023
Damit Sie täglich rechtssicher handeln können, liest AEB jede Nacht über einen Datenservice die neuste Version der zur Verfügung stehenden Sanktionslisten ein. Noch im Februar wurde das 10. Sanktionspaket gegen Russland durch die EU geschnürt. Damit werden ca. 120 weitere Personen und Organisationen auf der CFSP-Liste gelistet. Weitere Änderungen betreffen die Wagner Gruppe, die in den Anhang der Verordnung zu Menschrechtsverletzungen aufgenommen wurden.
Die CFSP-Liste: Maßgeblich in der EU
Nutzen Sie Compliance Screening von AEB erhalten Sie alle Aktualisierungen direkt in Ihrer Anwendung als automatisierten Datenservice. Exportkontrollexpertin Olga Pramberger erläutert in der AEB Community mehr zu den Änderungen durch das 10. Sanktionspaket gegen Russland. Lesen Sie die aktualisierten Informationen zur Umsetzung und Prüfung des Russland-Embargos in AEB Trade Compliance im Help Center.
Außerdem wurden im Februar 2023 Bereitstellungsverbote gegen weitere Personen und Organisationen u. a. aus dem Iran und Mali erlassen und im Fall von IS/AL-Qaida Verordnungen geändert und erweitert. Die Änderungen im Überblick:
Aktualisierungen der CFSP-Liste
Durchführungsverordnung (EU) 2023/249 der Kommission vom 3. Februar 2023 (IS/Al-Qaida)
Durchführungsverordnung (EU) 2023/251 der Kommission vom 4. Februar 2023 (Russland)
Durchführungsverordnung (EU) 2023/253 des Rates vom 6. Februar 2023 (Russland)
Durchführungsverordnung (EU) 2023/329 der Kommission vom 10. Februar 2023 (IS/Al-Qaida)
Durchführungsverordnung (EU) 2023/378 des Rates vom 20. Februar 2023 (Myanmar/Birma)
Durchführungsverordnung (EU) 2023/379 des Rates vom 20. Februar 2023 (Iran)
Durchführungsverordnung (EU) 2023/419 des Rates vom 24. Februar 2023 (Belarus)
Durchführungsverordnung (EU) 2023/420 des Rates vom 24. Februar 2023 (Terrorismus)
Durchführungsverordnung (EU) 2023/429 des Rates vom 25. Februar 2023 (Russland)
Durchführungsverordnung (EU) 2023/428 des Rates vom 25. Februar 2023 (Mali)
Durchführungsverordnung (EU) 2023/430 des Rates vom 25. Februar 2023 (Menschenrechte)
Verlängerung von Sanktionsmaßnahmen
Mit dem Beschluss (GASP) 2023/388 des Rates vom 20. Februar 2023 wurden die restriktiven Maßnahmen als Reaktion auf die illegale Anerkennung, Besetzung oder Annexion bestimmter nicht von der Regierung kontrollierter ukrainischer Gebiete durch die Russische Föderation, bis zum 24. Februar 2024 verlängert.
Weitere Listen: USA und andere Länder
AEB hat neben der CFSP-Liste auch weitere Listen im Angebot, die ebenfalls jede Nacht aktualisiert werden. Da die USA als einziges Land eine Extraterritorialität Ihres Exportkontrollrechts beanspruchen, sind die US-Listen für einige Unternehmen in bestimmten Konstellationen ebenfalls zu berücksichtigen. Daher informieren wie Sie in diesem Artikel auch über die Änderungen in der SDN-Liste des OFAC.
Aktualisierungen der US-amerikanischen SDN-Liste
Weitere Personen, Organisationen und Schiffe u.a. aus Bulgarien, China, Honduras, Iran, Mexiko und Russland wurden neu in die Liste aufgenommen. Einige Personen und Organisationen u.a. aus Mexiko, Pakistan, Russland und den Vereinigten Arabischen Emiraten wurden von der Liste gestrichen. Die Aktualisierungen im Einzelnen:
01.02.2023 Russia-related Designations; Counter Narcotics Designation Update
08.02.2023 Transnational Criminal Organizations Designations and Designations Removals
09.02.2023 Cyber-related Designations; Iran-related Designations
10.02.2023 Global Magnitsky Designations (Bulgarien)
22.02.2023 Counter Narcotics Designations (Mexiko)
24.02.2023 Russia-related Designations and Designations Updates; Belarus Designations
28.02.2023 Counter Narcotics Designation and Designation Update (Mexiko, China)
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Hallo Herr Paulus, fehlt hier etwas? MfG M Mund
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Hallo Frau Mund,
vielen Dank für Ihren Hinweis.
Die entsprechenden Aktualisierungen der Sanktionslisten sind jetzt sichtbar.
Herzliche Grüße
Thomas Paulus
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