AES 3.0 und NCTS 9.1: Umstellungsfristen für AEB-Anwendungen
Die Generalzolldirektion hat über die Verlängerung der weichen Migration für ATLAS AES 3.0 für die Ausfuhr und das NCTS-Versandverfahren informiert. Für AEB-Anwendungen gilt: Diese sind bereits jetzt vorbereitet, daher bleiben alle bisherigen Umstellungstermine bestehen.
Mit der ATLAS – Info 0440/23 hat der deutsche Zoll mitgeteilt: Die Phase der weichen Migration für das Versandverfahren NCTS und ATLAS AES 3.0 endet nicht am 16. Juli, sondern am 29. Oktober 2023. Dies ist für ausstehende Zertifizierungen anderer Anbieter notwendig geworden.
Umstellungsfahrplan für Export Filing: ATLAS
AEB hält an den bisherigen Fristen für die Umstellungen fest. Dieser soll damit nach wie vor für die meisten bereits vor den Sommerferien liegen.
Innerhalb von Export Filing: ATLAS erhalten Sie rechtzeitig eine AEB-Nachricht mit dem spätmöglichsten Stichtag, bis zu dem Sie die Umstellung vornehmen müssen. Bestimmen Sie damit Ihren Umstellungstermin selbst. Sie möchten diese Aufgabe übernehmen und haben noch keinen verantwortlichen Benutzerverwalter? Hier Benutzerverwaltung beantragen
Umstellungsfahrplan für ASSIST4, AEB Plug-ins für SAP® sowie Customs Management
Auch hier finden Sie im Help Center von AEB mehr Informationen zu den technischen Änderungen und zum bestehenden Zeitplan: Zu ALTAS Ausfuhr 3.0
AEB begleitet Sie fachlich und technisch, insofern bleibt eine verantwortungsvolle Planung die wichtigste Aufgabe für alle Beteiligten.
Hier hält AEB auf dem Laufenden
Umstellungshinweise erhalten Sie nach wie vor zuverlässig im AEB Help Center und hier in der AEB Community.
Fachinformationen geben wir auch weiterhin im Seminar ATLAS AES 3.0 unter der Lupe. Wir sind offen für Ihre Fragen.
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Hallo Frau Ullrich, sind nach der Umstellung durch AEB, die in AES 3.0 geforderten neuen Angaben (z.B. EORI-Nr. Beförderer, etc.) während der weichen Migration zwingend auszufüllen? Unsere IT ist leider noch nicht so weit das diese Felder automatisch befüllt werden. Sollten die Felder nicht zwingend notwendig zu befüllen sein, muß ich den Kollegen keinen Druck machen.
Ich habe schon eine ABD erstellt in der einige dieser Felder (z.B. Beförderer) nicht befüllt waren und auch den AGV erhalten. Ich bin jetzt nur etwas unsicher ob da bei einer Außenwirtschafsprüfung durch den Zoll noch was kommen kann.
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Hallo Herr Härtel,
die weiche Migration bedeutet, dass der Zoll technisch noch Meldungen unter ATLAS 2.4 akzeptiert.
Wurde Ihre AEB Anwendung bereits auf ATLAS 3.0 umgestellt, werden alle neuen Anforderungen gültig - auch die Meldung eines Beförderers. In seinem Fachbeitrag erläutert Johannes Lieb dazu mehr, wann Sie das Feld auch leer lassen können.
AES 3.0: Angaben zum Beförderer – AEB Community"Da das Feld technisch gesehen kein Pflichtfeld ist, kann dies durch Ihre Exportanwendung auch nicht überprüft werden. Wenn Sie eine Ausfuhranmeldung erstellen, klären Sie daher fachlich, ob das Feld gefüllt werden muss."
Sie bekommen daher einen Ausgangsvermerk, auch wenn Sie das Feld nicht füllen.
Viele Grüße
Kerstin Ullrich,
Service & Support0 -
Hallo Frau Ulrich,
vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Denken Sie eine Nachmeldung würde Sinn machen und falls ja wie geht das genau?
Ich habe in der Community mal etwas darüber gelesen, wir hatten aber noch nie Bedarf und ich finde den Beitrag nicht mehr.
Es wäre nett wenn Sie mir hier auf die Sprünge helfen könnten.
Danke
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