AES 3.0: Angaben zum Beförderer
Mit der Umstellung auf ATLAS AES 3.0 werden weitere Angaben in einer Ausfuhranmeldung erforderlich. Eine neue Anforderung ist der Beförderer. Wer damit gemeint ist, wann dies gefüllt werden sollte und welche Annahme der Zoll trifft, falls Sie das Feld nicht füllen, lesen Sie hier.
Definition des Zolls
Laut technischem Implementierungshandbuch (IHB) ist der Beförderer „grundsätzlich die Person, die die Waren über die Grenze des Zollgebiets der Union verbringt oder für die Verbringung der Waren über die Grenze des Zollgebiets der Union verantwortlich ist. Ausnahmen hiervon gelten für den kombinierten Verkehr sowie im See- oder Luftverkehr im Rahmen einer Chartervereinbarung oder einer vertraglichen Vereinbarung.“ Eine ausführliche Begriffsbestimmung des Beförderers finden Sie im Ar. 5 Nr. 40 Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013)
Die Art der Anmeldung ist entscheidend
Die Angaben zum Beförderer sind bei Ausfuhren erforderlich, in der auch sicherheitsrelevante Daten einer Summarischen Ausgangsmeldung (ASumA) enthalten sein müssen. In diesen Fällen übermitteln Sie dies über das Kennzeichen zur Sicherheit „2“ an den Zoll. Das betrifft den größten Teil der Ausfuhranmeldungen, da nur in den wenigsten Fällen die Pflicht zur Abgabe der ASumA entfällt. Eine der wenigen Ausnahmen sind Ausfuhren, in denen Sie die Art der Anmeldung „CO“ verwenden. Hier brauchen Sie keine Angaben zum Beförderer übermitteln.
Klarstellung zu den Angaben
Mit der ATLAS-Info 0393/23 hat der Zoll mehr Informationen zum Beförderer veröffentlicht. Folgende fachliche Optionen stehen Ihnen zur Verfügung:
- Übermitteln Sie keine Daten zum Beförderer an den Zoll, gilt der Anmelder in der Ausfuhranmeldung als Beförderer.
- Ist der Beförderer, zum Beispiel ein Spediteur, bei Abgabe der Ausfuhranmeldung bereits bekannt, muss dieser angegeben werden.
- Grundsätzlich ist es auch möglich einen mutmaßlichen Beförderer anzugeben.
Da das Feld technisch gesehen kein Pflichtfeld ist, kann dies durch Ihre Exportanwendung auch nicht überprüft werden. Wenn Sie eine Ausfuhranmeldung erstellen, klären Sie daher fachlich, ob das Feld gefüllt werden muss.
Achtung: EORI oder TCUI-Nummer erforderlich
Die Angabe des Beförderers ist nur über eine EORI oder TCUI-Nummer möglich. Dabei muss es sich um eine gültige EORI oder TCUI-Nummer handeln. Die Angabe einer fiktiven Nummer ist nicht möglich. Möchte Ihr Unternehmen als Anmelder nicht auch gleichzeitig die Rolle des Beförderers innehaben, müssen Sie sich um die Ermittlung der EORI-/TCUI-Nummer des (mutmaßlichen) Beförderers kümmern. Die Angabe über Adressdaten ist nicht möglich.
So sind EORI und TCUI aufgebaut:
- EORI: Beginnt mit zwei Buchstaben für den Ländercode eines EU-Mitgliedstaats, gefolgt von einer bis zu 15stelligen alphanummerischen Identifikationsnummer (a2, an15). In diesem Fall ist zusätzlich eine Niederlassungsnummer anzugeben.
- TCUI: zwei Buchstaben für den Ländercode (nicht EU), gefolgt von einer bis zu 15stelligen alphanummerischen Identifikationsnummer (a2, an15).
Mehr zur TCUI-Nummer lesen Sie im Artikel: TCUI-Nummer und ATLAS: Die FAQ zum Feld "Beförderer".
In Export Filing: ATLAS
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Hallo Herr Lieb,
kurze Frage: Wann erfolgt die Umstellung auf AES 3.0 beim Anwender in den vorhandenen AEB Programmen?
Ich habe zwar die Einspielung des letzten Service-Paketes gesehen, jedoch noch nicht das große Update auf 3.0
Danke vorab.0 -
Hallo,
muss ich als User irgendwelche Vorkehrungen treffen für die Umstellung auf 3.0
oder geht die Umstellung automatisch?
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Hallo zusammen,
die Informationen zur Umstellung und zur technischen Vorbereitung finden Sie unter ATLAS Ausfuhr 3.0 im Help Center von AEB. Nutzen Sie dort zu Ihrer Information die Schaltflächen "Folgen" und wählen Sie "Neue Beiträge und Kommentare", um auch zur Umstellung aktuell auf Stand zu bleiben.
Viele Grüße
Kerstin Ullrich,
AEB Service & Support0 -
Hallo zusammen,
was gebe ich ein, wenn der Beförderer nicht in der EU ansässig ist?
Wir haben einen Spediteur, welcher die Waren FCA bei uns abholt und in Nord Mazedonien seinen Sitz hat.
Er hat folglich weder EORI- noch eine TCUI-Nummer.
Viele Grüße
Christian Gnan5 -
Hallo,
bei uns können im Landverkehrsbereich ebenfalls drittländische Spediteure (Incoterm FCA) auftreten. Darum würde ich mich an die Frage meines Vorredners anschließen.
Ansonsten wurde ja schon vieles in dem Beitrag "Kennzeichen Sicherheit" schon thematisiert, vor allem, was weitere (neue) Felder der Beförderung und das Thema "ASumA" betrifft.
Wenn ich es richtig verstanden habe, sind diese neuen "sicherheitsrelevanten" Felder lediglich bei Vorgängen mit Art der Anmeldung CO und bei Schweiz und Norwegen (neuerdings mit "EX", da "EU" entfällt) zu vernachlässigen.
Ich bin da sehr gespannt, wenn das wirklich alles "Pflichtfelder" werden. Z. B. die Beförderungsroute ist nicht immer genau bekannt und selbst wenn, wird bei uns i. d. R. lediglich Beginn und Ende gepflegt, also die beiden jew. Länderkürzel. Bei einem Landverkehrstransport z. B. auch nach Kasachstan habe ich dann die komplette Route zu hinterlegen?
Auch sehr viele weitere Felder, die nach dem Release-Wechsel ggf. zu Pflichtfeldern werden, kommen hier ja auf die Anwender zu. Z. B., was auch das Beförderungsmittel, LKW-Kennzeichen, Zahlungsart der Beförderung betrifft etc. und noch sehr viele andere Dinge.
Da ich innerhalb meiner Firma bislang noch nicht viel zu diesem doch eher umfangreichen Releasewechsel gehört habe, versuche ich mich bei AEB zu diesem Thema etwas einzulesen und die Vielzahl an Informationen zu verwerten. Dafür möchte ich an dieser Stelle mal einen Dank aussprechen.
@Frau Ullrich:
Die Frage hätte ich dennoch weiterhin, ob Sie schon ungefähre Umstellungszeiträume benennen können, dazu habe ich hier bei AEB noch nichts konkretes gefunden. Wir nutzen das Produkt "AES-Engine".
Danke vorab.0 -
Hallo zusammen,
dem Thema FCA-Beförderung möchte ich mich ebenfalls anschließen. Wir haben einige Transporte in die Türkei auf FCA-Basis mit wechselnden Spediteuren, bei denen ich doch bezweifeln möchte, ob sie eine TCUI-Nummer haben.
Außerdem an Alle von AEB und den Teilnehmern der Diskussion zu diesem Thema: ohne die Anregungen, Fragen und Infos hätte ich mich schon hoffnungslos in all den Themen verirrt. Leider bin ich die Einzige, die sich bei uns mit diesem Thema beschäftigt und habe auch einige Mühe, die Relevanz bei meinem Vorgesetzten durchzudrücken. Die Kommentare sind da sehr hilfreich.
Vielen Dank an alle.
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Hallo zusammen,
wurde die Frage von Herrn Gnan am 07.03.23 beantwortet?
"Was gebe ich ein, wenn der Beförderer nicht in der EU ansässig ist?
Wir haben einen Spediteur, welcher die Waren FCA bei uns abholt und in Nord Mazedonien seinen Sitz hat.
Er hat folglich weder EORI- noch eine TCUI-Nummer."Wir haben ähnliche Fälle und würde gerne wissen, was wir dann für Möglichkieten haben, wenn der Beförderer nicht in der EU Ansässig ist.
Vielen Dank im Voraus.
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Hallo zusammen,
welche Konsequenz hat eine falsche Angabe des Beförderers? Im Landverkehr beim Komplettladungen werden die Transportaufträge oftmals an verschiedene Subunternehmer weitergegeben. Nicht immer ist rechtzeitig bekannt, welcher Unternehmer den Transport ausführt. Ich wage auch zu bezweifeln, dass wir von jedem ost-europäischen Transportunternehmen eine EORI- bzw. TCUI-Nr. erhalten.
Danke im Voraus.
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Liebe Community,
wir haben eine Routingorder unseres schweizer Kunden mit einer Spedition in der Schweiz, abgeholt wird die Ware allerdings in unserer Firma, von einem deutschen Spediteur, ist dann die schweizer Spedition der Beförderer? Welche EORI-Nr. gebe ich dann an?
Vielen Dank vorab.
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Liebe Community,
wir haben bei einem Spediteur/Beförderer für Lieferungen in die Schweiz nach seiner EORI-Nr. gefragt, aber hat keine. Er meint, dass sei auch nicht nötig da wir Versender und Anmelder sind. Was geben wir in diesem Fall bei Beförderer ein?
Danke im Voraus
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Hallo zusammen,
nachdem der Schweizer nicht in der EU ansässig ist, kann er keine EORI Nummer haben.
Wenn der Versender als Beförderer auftritt - wird das Feld LEER gelassen.
Grüße Anja Grothe
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Danke für die Info. Es geht dabei um einen Export von uns in die Schweiz und der Spedieur ist auch deutsch.
Gruß Heike
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Hallo, also beim BIHK steht:
Ausführer müssen in der Ausfuhranmeldung unter Atlas AES 3.0 unter bestimmten Voraussetzungen die Beförderer in der Datengruppe "Versender" angeben. Weicht der Versender von allen anderen Beteiligten (zoll- oder außenwirtschaftsrechtlicher Ausführer, Anmelder, Subunternehmer, Vertreter) ab, ist der "Versender" anzugeben.
Betriebe, die z.B. mit der Incoterms-Klausel „Frei Frachtführer FCA“ operieren, sollten ihr Informationsmanagement frühzeitig anpassen. Da der Importeur bei dieser Klausel den Beförderer bestimmt, sollte dort die EORI oder TCUI-Nummer entsprechend nachgefragt werden.
Ich verstehe das so:
wenn sie die Ware an IHREN Spediteur geben - also die Beförderung beauftragen, dann sind sie selbst der "Beförderer" und das Feld bleibt leer
wenn der Schweizer seinen Spediteur schicken würde - ist der der Beförderer und dann muss da dessen Spediteur stehen mit dessen TCUI Nummer.
Gruß Anja
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Hallo zusammen,
oben in Hr. Liebs Info steht: quote "„grundsätzlich die Person, die die Waren über die Grenze des Zollgebiets der Union verbringt oder für die Verbringung der Waren über die Grenze des Zollgebiets der Union verantwortlich ist. .....ff" unquote.
Damit dürfte der Frachtführer/Spediteur gemeint sein, egal ob FCA oder DAP, CPT etc., solange Sie keinen eigenen Fuhrpark unterhalten.
Sollte es sich um einen deutschen Spediteur/Frachtführer handeln, solte das noch kein Problem sein. Schwieriger wird es bei drittländischen Frachtführern ohne EORI- bzw. TCUI-Nummer.
Da eine Adress-Angabe nicht möglich ist, muss man es als Anmelder leer lassen und gilt automatisch als Beförderer.
Leider gibt es noch keine Infos, wie kritisch das zu sehen ist bzw. wie kritisch der Zoll das sehen wird.
LG Monika Mund
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Hallo zusammen.
wie geh ich vor, wenn der Beförderer nicht in der EU ansässig ist?
Wir haben Spediteure, welcher die Waren FCA bei uns abholen und nicht in der EU sitzen , somti auch keine EORI-Nummer besitzen. Was sieht der Zoll hier vor?Vielen Dank im Voraus.
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Soweit ich das sehe ist die TCUI Nummer für / von Drittländern als Identifkation.
Die TCUI-Nummer (auch TCUIN: Third Country Unique Identification Number) ist ein Oberbegriff für Identifikations-nummern von drittländischen Wirtschaftsbeteiligten, die nicht von einem EU-Mitgliedstaat vergeben worden sind und auf einer drittländischen Identifikationsnummer basieren
Aber was genau das für eine Nummer ist, kriege ich auch nicht raus :-(
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Hi,
mich würde auch mal interessieren, wie ich einen kleinen in Deutschland ansässigen Kurierdienst als Beförderer angebe, der evtl. überhaupt keine EORI hat, weil er sich in Zollangelegenheiten von einem anderen Unternehmen vertreten lässt? Dieser Kurier befördert meine Ware, die Zollgeschichten macht sein Dienstleister.
Danke schon mal.
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Hallo, zu dieser Frage habe ich zuvor folgende Antwort der Generalzolldirektion erhalten:
Sehr geehrter Herr Kuessner,
in der Ausfuhranmeldung ist unter AES 3.0 die Angabe des "Beförderers" mit Identifikationsnummer (EORI + NL-Nummer oder TCUI-Nummer) optional vorgesehen. Ist der Beförderer (z. B. der Spediteur) im Zeitpunkt der Abgabe der Ausfuhranmeldung bekannt, ist er anzugeben. Ist der Beförderer im Zeitpunkt der Abgabe der Ausfuhranmeldung nicht bekannt, kann der mutmaßliche Beförderer angegeben werden.
Ohne Angabe des Beförderers gilt der Anmelder als Beförderer.
Im skizzierten Sachverhalt geben Sie keinen Beförderer an. In diesem Fall gilt der Anmelder als Beförderer.Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, begründen diese keine Rechtsansprüche.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Generalzolldirektion0 -
Die Frage, die sich nun aufdrängt: Welche Konsequenzen hat das für den Anmelder? Ich vermute, keine. Entsprechend füllen wir das Feld erst gar nicht aus, denn Partner mit EORI Nummer wollen ihre EORI nicht preisgeben (Datenschutz) und eine Anschrift kann nicht erfasst werden.
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Hallo Frau Paladino,
wenn sich ihr Kurier von einem DL vertreten lässt, müsste er aber zumindest eine EORI haben. Auch wenn er das "Doing" nicht selbst macht, ist er dann aber trotzdem der "verantwortliche" und sollte beim Zoll registriert sein.
Grüße A. Grothe
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Hallo,
die Schweizer Speditionen haben ja keine EORI Nr. nur eine UID Nr. die laut Atlas ungültig ist.
Hat jemand hier schon eine Info wie wir vorgehen sollen?
Danke0 -
Hallo zusammen,
hat jemand Erfahrung mit nachfolgender Fehlermeldung?
Wir hatten gestern den Fall mit einem CZ EORI Nummer und heute mit einer GB EORI Nummer. Beide sind laut EORI Abfrage gültig, wir erhalten aber eine Fehlernummer.
Als Niederlassungsnummer bei der CZ EORI haben wir 0000 eingetragen und die GB EORI Nummer wird automatisch bei TCUI Nummer hinterlegt (natürlich ohne Niederlassungsnummer). Und trotzdem haben wir beide Male diese Meldung erhalten.
Bzgl. der CZ EORI Nummer (existent seit 2019) haben wir bei unserem ZA nachgefragt und lt. deren Recherche existiert diese EORI Nummer in deren ATLAS Datenbank nicht. Wir haben aber ein Dokument vom Beförderer des CZ Zolls erhalten, dass diese Nummer gültig ist und in der Abfrage auf der Europäischen Kommissionsseite wurde sie als gültig angezeigt. Auch wenn wir in AEB über die Stammdaten die EORI-Nummer prüfen, ist sie gültig. Das ist wirklich seltsam.
Hat jemand vielleicht ein ähnliches Problem?
Vielen Dank und viele Grüße,
Sonja Dorstewitz
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Antwort vom Zentralen Service Desk - ITZBund (12.06.2023), die den ein oder anderen interessieren könnte:
"... zu Ihrem Ticket liegt mir die nachfolgende Information vor:
wie Sie bereits korrekt erfasst haben ist der Beförderer immer dann anzugeben, wenn dieser vom fachlichen Ersteller der Ausfuhranmeldung abweicht. Darüber hinaus bestehen die Vorgaben seitens der Europäischen Kommission, die für die Angabe eines abweichenden Beteiligten die EORI- bzw. TCUI-Nummer fordern.
Die Erfassung von Adressdaten sehen der Anhang B UZK-DA und die technischen EU-Spezifikationen nicht vor. Eine anderweitige Erfassung des Beförderers ist nicht möglich.
Ist dem Anmelder der Beförderer nicht bekannt, hat er die Wahl, ob er weitere Nachforschungen anstellt und bei seinem Kunden/Käufer der Waren die EORI- oder TCUI-Nummer des tatsächlichen Beförderers erfragt oder ob er selbst einen mutmaßlichen Beförderer in der Ausfuhranmeldung angibt.
Wird kein Beförderer in der Ausfuhranmeldung angegeben, gehen wir davon aus, dass der fachliche Nachrichtenersteller der Beförderer der Ware ist. Aus der reinen Angabe Ihrer Daten im Datenfeld "Beförderer" entsteht keinerlei Verpflichtung Ihrerseits bzw. es hat keine bußgeldrechtlichen Konsequenzen.
Hinsichtlich der Problematik, dass in bestimmten Fällen bzw. bei bestimmten Lieferbedingungen die EORI-/TCUI-Nummer nicht bekannt oder nicht vorhanden ist, wurde an die EU-Kommission berichtet. Eine Entscheidung steht jedoch noch aus.
(Ende der Information)
Ihr Ticket wird geschlossen. ..."
Viele Grüße
André Simon
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Guten Morgen Herr Simon,
vielen Dank, dass Sie die Antwort des Service Desk mit uns teilen. Ja, insbesondere der hervorgehobene Teil der Antwort ist auf jeden Fall sehr interessant. Auch wir werden mangels TUIC-/EORI-Nummer in einer Reihe von Fällen zwangsweise zum Beförderer.
Viele Grüße
Ellen Klaus
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Guten Morgen,
ich bin gerade der Verzweiflung nahe...ich habe eine TCUI Nurmmer unseres türkischen Partners erhalten. Dies habe ich in den Stammdaten im entsprechenden Feld hinterlegt. Bei Verwendung dieses Spediteurs in einer Ausfuhrnmeldung wird aus der TCUI Nummer eine EORI Nummer und verlangt damit eine 4-stellige Niederlassungnummer. Wenn ich dann die 4x0 eintrage kann ich zwar das ABD absenden, wird aber zollseitig abgelehnt da unbekannt. Eine EORI Nummer kann man zwar verifizieren aber wie sieht es mit den TCUI Nummern aus? Wie kann man nur so etwas implementieren ohne sich über die Konsequenzen im klaren zu sein. Ich kann jetzt nicht zachvollziehen ob die Nummer tatsächlich falsch ist oder lediglich eine Verknüpfung bei AEB. Und wenn es rechtlich nicht relevant ist, wie oben zu lesen ist, warum macht man es dann? Wir Unternehmer werden damit irgendwie allein gelassen.
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Wir werden zwangsläufig ebenfalls regelmäßig zum Beförderer, da die TCUI Nummer in AES nicht akzeptiert wird oder drittländische Unternehmen keine TCUI Nummer haben. Unsere Abfertigungszollämter sehen das entspannt, Frage wie es der Prüfungsdienst sieht, steht auf jeden Fall im Raum.
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Hallo,
bezgl. TCUI-Nummer habe ich mir das Merkblatt für Teilnehmer 10.1 mal durchgelesen und bin dort auf 2 Stellen gestoßen die das Problem evtl. erklären.
2.13 TCUI-Nummer Als „Third Country Unique Identification Number“ (TCUIN) werden Identifikationsnummern von drittländischen Wirtschaftsbeteiligten übergreifend bezeichnet, die nicht von einem EU Mitgliedstaat vergeben worden sind und auf einer drittländischen Identifikationsnummer basieren. Derzeit fällt nur die EU-MRA-Nummer unter den Begriff „TCUIN“. Auf die näheren Ausführungen zur EU-MRA-Nummer im Kapitel 2.11.2 „Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU/ MRA“ wird verwiesen.
und in 2.11.2 steht:
2.11.2 Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU/ MRA Durch MRA-Abkommen (MRA = Mutual Recognition Agreements) zwischen der Europäischen Union und jeweiligen drittländischen Partnerländern ist die EU-weite Anerkennung des AEO-Status von Wirtschaftsbeteiligten mit Sitz in diesen Partnerländern (bisher Schweiz, Norwegen, Japan, USA und China) geregelt. Drittländische Wirtschaftsbeteiligte, deren AEO-Status im Rahmen eines solchen Abkommens anerkannt wurde, erhalten eine „EU-MRA-Nummer“. Im IT-Verfahren ATLAS können bestimmte drittländische Beteiligte durch die Angabe der „EU-MRA-Nummer“ als „Partnerland AEO (MRA)“ identifiziert werden.
Wenn man das halbwegs richtig versteht, ist eine TCUI aktuell nur mit der MRA Datenbank zu prüfen und dann hier nur die Länder unter Punkt 2.11.2. Ich habe dazu mal eine Mail an die GZD geschickt, ob ich das richtig verstanden habe. Wenn ja, ist klar warum TCUIN nicht gehen. Weitere Gedanken dazu verkneife ich mir, sofern ich recht haben sollte. Was ich nicht hoffe.
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Guten Morgen,
anbei nun die Antwort von der GZD auf meine Frage zur TCUI:
Frage:
Wenn ich das korrekt verstehe, gibt es also nur die Möglichkeit die sog. TCUI – Nummer für Beförderer zu erfassen die eine EU-MRA Nummer haben?
Sprich Speditionen aus TR oder GB können nicht erfasst werden?
Antwort:
Sehr geehrter Herr Knecht,
Ihre Einschätzung ist richtig.
Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, begründen diese keine Rechtsansprüche.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Generalzolldirektion
Zentrale Auskunft
Postfach 10 07 61
01077 Dresden0 -
Hallo zusammen,
auch ich verzweifle gerade am neuen Feld "Beförderer". Die Kommentar hier haben mir echt schon viel geholfen und zeigen mir, das ich zumindest nicht alleine bin, dafür schon mal Danke an alle!
Wir haben nun schon einige EORI-Nummern von unseren Kunden und/oder Spediteuren erhalten, doch ausnahmslos bei allen nicht-DE Nummern werden diesen nicht akzeptiert und beim Prüfen auf der Seite der Europäischen Kommission (ec.europa.eu) heißt es immer "... not valid.".
Hat noch jemand das Problem?
Gruß
Ina Gatz
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Guten Tag zusammen,
wir haben aktuell dieselbe Erfahrung wie Frau Dorstewitz erläutert hat.
Die laut ec.europa.eu gültige EORI des Unternehmers aus Kroatien wird vom Zoll als "unbekannt" zurückgemeldet.
Hat eventuell sonst jemand diese Erfahrung gemacht und einen Workaround?
Lieben Dank vorab.
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