CITES: EU-Verordnung zum Washingtoner Artenschutzabkommen aktualisiert
Seit 20. Mai sind die aktuellen Beschlüsse aus der 19. Konferenz der CITES-Vertragsparteien auch in der EU rechtskräftig. Laut dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) wurden damit über 460 Tier- und Pflanzenarten neu gelistet.
Mit der Verordnung (EU) 2023/966 der Kommission wurden die Anhänge (A – D) der Verordnung (EG) Nr. 338/97 umfassend geändert. Durch die Aktualisierungen wurden diesmal mehrere ganze Artgruppen (Familien und Gattungen) aufgenommen. Aus Übersichtlichkeitsgründen wurden daher mit dieser Verordnung die Anhänge vollständig ersetzt.
Das BfN listet in einer Fachinformation vom Februar 2023 die Änderungen im Schutzstatus der Arten auf.
Das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) gibt in einer ATLAS – Info vom 22. Mai 2023 ausführliche Hinweise zur Meldung von CITES-Bescheinigungen. Einer der Hinweise betrifft die CITES-Bescheinigungscodierung C400. Im neuen Release ATLAS AES 3.0 kann sie längstens bis zum 15. Juli 2023 noch als „Sonstiger Verweis“ gemeldet werden. Zum 1. Juli 2023 wird sie in die Codeliste der „Unterlage“ (I0922) aufgenommen und wird dann, i.d.R. gemeinsam mit anderen CITES-Bescheinigungen in den Positionen gemeldet.
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