Ukraine: Information zum Versandverfahren und Verlängerung von Handelserleichterungen
Der ukrainische Zolldienst bietet auf einer Website die Informationen rund um das Versandverfahren mittlerweile online an. Sie finden dort unter anderem wichtige Informationen zur korrekten Angabe von Zollstellen im Versandverfahren, sowie Kontaktdaten bei dringenden Anfragen. Um die ukrainische Wirtschaft zu stützen, hat die EU-Kommission am 5. Juni 2023 die Maßnahmen zur Handelsliberalisierung mit der Ukraine um ein weiteres Jahr verlängert.
Informationen zum Versandverfahren
Im März 2023 hat der ukrainische Zolldienst ein englischsprachiges Merkblatt zum Versandverfahren herausgegeben. Diese Informationen finden Sie mittlerweile auch auf einer Website gebündelt. AEB Experte Dr. Thomas Hartinger bietet die wichtigsten Informationen in der Community im Schnellüberblick: Hinweise zu NCTS-Versandverfahren mit der Ukraine
Verlängerung der Maßnahmen zur Liberalisierung des Handels
2022 wurde das bisherige Assoziierungsabkommen mit der Ukraine ergänzt und vorübergehend Maßnahmen zur Liberalisierung des Handels eingeführt. Damit werden aus dem Anhang I-A des Abkommens enthaltenen Präferenzzölle vollständig auf null gesenkt, keine Einfuhrpreisregelungen für Obst und Gemüse geltend gemacht und bestehende Kontingentregelungen ausgesetzt.
Diese Maßnahmen wurden nun mit der Verordnung (EU) 2023/1077 um ein weiteres Jahr verlängert.
Die EU hat im Dezember 2022 in einer Bekanntmachung an die Einführer die präferenzrechtlichen Regelungen für Importe aus den russisch-besetzten Gebieten der Ukraine präzisiert. Welche Präferenznachweise für Waren aus der Ukraine akzeptiert werden, finden Sie in der Datenbank WuP-Online des Zolls.
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