Ab November 2023 ist das Apostille-Verfahren mit China möglich
Das Apostille-Verfahren vereinfacht die Legalisation von Dokumenten. Ab November 2023 kann es auch in China genutzt werden.
Die Legalisation durch eine konsularische Vertretung kann aufwändig sein. Daher wurde zusätzlich zur Legalisation die Apostille entwickelt, die durch eine vom Staat dazu bestimmte inländische Apostille-Behörde auf der Urkunde selbst oder auf einem mit ihr verbundenen Blatt angebracht werden kann.
Das Apostille-Verfahren wurde im Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961 festgelegt. Diesem Übereinkommen trat China bereits im März 2023 bei. Ab 7. November können Unternehmen nun davon Gebrauch machen.
Das Auswärtige Amt beantwortet Fragen zur Legalisation und dem Apostille-Verfahren. Wo Sie seit Januar 2023 Apostillen und Beglaubigungen erhalten, erfahren Sie in diesem Community-Artikel: Geänderte Zuständigkeit bei Apostillen und Beglaubigungen.
Die Hague Conference on Private International Law/Conférence de La Haye de droit international privé (HCCH) verzeichnet die Teilnehmer am Haager Übereinkommen auf dieser Übersichtsseite. Momentan sind es 125.
Die HCCH hat zudem eine Seite zum Beitritt von China erstellt, in dem die zuvor erfolgten Beitritte der Sonderverwaltungsregionen Hongkong (in Kraft seit 25. April 1965) und Macau (in Kraft seit 4. Februar 1969) ebenfalls aufgeführt sind.
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