11. Sanktionspaket der EU gegen Russland in Kraft
Die Bekämpfung von Umgehungspraktiken ist das zentrale Element des neuen Sanktionspakets gegen Russland. Zudem sind 87 weitere Einrichtungen sowie 15 Arten technologischer Güter sanktioniert. Das Sanktionspaket trat am 24. Juni in Kraft.
Das 11. Sanktionspaket zielt insbesondere darauf ab, gegen die Umgehung von Sanktionen über Drittstaaten vorzugehen und Russlands Zugang zu Gütern und Technologien, die auf dem Schlachtfeld verwendet könnten, zu kappen.
Im Amtsblatt der Europäischen Union vom 23. Juni wurden im Rahmen des 11. Sanktionspaket zwei Verordnungen, eine Durchführungsverordnung und zwei Beschlüsse veröffentlicht, die am Folgetag in Kraft traten.
Die wichtigsten Eckpunkte
- Bekämpfung von Umgehungspraktiken: Nun sind Maßnahmen gegen einzelne Unternehmen aus Drittstaaten, aber auch Exportbeschränkungen gegenüber Drittstaaten selbst möglich
- Sanktionierung weiterer natürlicher und juristischer Personen
- Verbot der Durchfuhr durch das Hoheitsgebiet Russlands von kritischen Gütern (Dual-Use und Advanced Technologies)
- Weitere Verschärfungen bei Luxusgütern
- Jedermannspflicht: Wer über sanktionsrelevante Informationen verfügt, muss diese den Sanktionsdurchsetzungsbehörden melden
- Ausnahmeregelung bezüglich des russischen Pipeline-Öl für Polen und Deutschland beendet
- Verbot des Zugangs zu EU-Häfen
- Ausweitung des Verbots auf fünf weitere Medien
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