EU-Konsultation zu den CBAM-Durchführungsvorschriften
Letzten Monat wurde mit Verordnung 2023/956 (EU) der rechtliche Rahmen für das CO2-Grenzausgleichssystem CBAM gesteckt. Der Entwurf der zugehörigen Durchführungsverordnung ist nun veröffentlicht und enthält Einzelheiten zu den ab Oktober geltenden Berichtspflichten. In einer EU-Konsultation können Sie bis 11. Juli 2023 Stellung nehmen.
Am 1. Oktober dieses Jahres beginnt der Übergangszeitraum, in dem betroffene Unternehmen quartalsweise über ihre Einfuhren der von der CBAM-Verordnung erfassten Waren und den korrespondierenden CO2-Ausstoß berichten müssen. Ziel ist es, dass Importeure von CBAM-Waren die gleichen Daten melden müssen wie im bestehenden Emissionshandelssystem für Anlagen in der EU.
Die im Entwurf vorliegende Durchführungsverordnung regelt diesen Übergangszeitraum und beschäftigt sich auch mit der Methode zur Berechnung der bei der Herstellung von CBAM-Waren freigesetzten Emissionen. Für unterschiedlich lange Zeiträume können folgende drei Arten der Berichterstattung verwendet werden:
- vollständige Berichterstattung nach der neuen Methode (EU-Methode) – dauerhaft bzw. bis zum Ende des Übergangszeitraums (Berichtszeitraum bis Ende 2025).
- Berichterstattung auf der Grundlage gleichwertiger nationaler Systeme von Drittländern – Berichtszeitraum bis Ende 2024, und
- Berichterstattung auf der Grundlage von Referenzwerten – Berichtszeitraum bis 31. Juli 2024.
Ab dem 1. Januar 2025 wird nur noch die EU-Methode akzeptiert.
Von den Zollvorschriften herkommend etwas ungewöhnlich legt Artikel 16 des Verordnungsentwurfs einen Strafrahmen für den Fall fest, dass die Berichte nicht oder nicht korrekt abgegeben werden.
Weitere Informationen finden Sie hier:
>> AEB-Community: CO2-Grenzausgleichssystem der EU tritt in Kraft
>> Zur Konsultation (auf Englisch)
Kann AEB Ihr Unternehmen unterstützen?
Unsere Konsultation können Sie dagegen einfach in der AEB Community beantworten:
- Ist Ihr Unternehmen von CBAM betroffen?
- Müssen Sie oder Ihre Abteilung sich um CBAM kümmern?
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