Neue Vorschriften bei Lufttransport nach Bangladesch und Brasilien
Wer Waren nach Bangladesch oder Brasilien verschicken will, muss seit dem 1. Juli 2023 neue Regeln beachten. Diese betreffen die Angabe von Steueridentifikationsnummern für die Empfänger der Sendungen.
Beide Länder verlangen eine Steueridentifikationsnummer für jeden Empfänger, um die Sendungen abzufertigen. Diese Angaben werden bereits bei der Buchung eines Transports benötigt, um Verzögerungen und Zusatzkosten, evtl. auch Strafzahlungen, zu vermeiden.
Für Brasilien kann die Steueridentifikationsnummer eine CNPJ-Nummer für juristische Personen, eine CPF-Nummer für natürliche Personen oder eine Passnummer für natürliche Personen ohne CPF/Steuer-ID sein. Einzelheiten führt Lufthansa Cargo in einer Mitteilung auf.
Für Bangladesch gilt: Die Steueridentifikationsnummer kann eine Empfängeridentifikationsnummer (CIN) oder eine Geschäftsidentifikationsnummer (BIN) sein. Diese Nummer muss bei der Übermittlung des Transportauftrags an Ihren Transportdienstleister angegeben werden. Informationen erhalten Sie z.B. von DSV in einer Kundeninformation.
Die neuen Vorschriften sollen die Zollabwicklung erleichtern und die Sicherheit erhöhen. Ohne Steueridentifikationsnummer ist keine Zollabfertigung möglich.
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Hallo Frau Graf,
muss diese Steuer-Ident-Nr. auch im ABD und wenn ja an welcher Stelle angegeben werden?
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Hallo,
da das ABD das Ausfuhrverfahren aus der EU abdeckt und die oben geschilderten Nummern ja den Import in die jeweiligen Länder betreffen, würde ich in meinem jugendlichen Leichtsinn (:-)) mal behaupten, dass derartige Nummern NICHT im ABD angegeben werden können und müssen. Da käme ja wenn auch nur das Empfängerfeld in Frage (Adresse), wo Sie diese Nummern im ABD "einbauen" könnten. Andere Felder / Codierungen, wo so etwas eingetragen werden könnte, sind mir zumindest nicht bekannt.0
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