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Post-Brexit: CE-Kennzeichnung in GB unbefristet gültig – andere Zeitpläne verschieben sich

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  • Ruth Setzler

    Am 24. Januar 2024 hat das DTB die Anerkennung des CE-Kennzeichens auf drei weitere Verordnungen erweitert. Das sind

    • Ökodesign (Ecodesign for Energy-Related Products Regulations 2010)
    • Explosivstoffe (The Explosives Regulations 2014)  
    • RoHS - Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (The Restriction of the Use of Certain Hazardous Substances in Electrical and Electronic Equipment Regulations 2012 (‘The RoHS Regulations’)

    Dies bedeutet, dass Unternehmen ihre CE-gekennzeichneten Produkte weiterhin wie bisher auf den britischen Markt bringen können. Die UKCA-Kennzeichnung kann freiwillig verwendet werden.

    Die im Artikel genannten Produktgruppen (von Bauprodukten und Seilbahnen bis Schiffsausrüstung) außerhalb der Zuständigkeit des DTB bleiben von der Anerkennung ausgenommen. Auch die gesonderten Regulierungen für Medizinprodukte bleiben bestehen.

    Um die Attraktivität der Kennzeichnung UKCA zu steigern, wurde ein „Fast-Track UKCA“ eingeführt – weitere Informationen dazu in der Hilfestellung UKCA marking: conformity assessment and documentation bzw. im Policy Update: Placing products on the market in Great Britain using UK or EU product markings. Die Flexibilität beim Aufbringen per Klebeetikett auf Produkt oder Verpackung und die Möglichkeit einer digitalen Kennzeichnung, die als Übergangslösung eingeführt wurden, bleiben bestehen.

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