TCUI-Nummer und ATLAS: Die FAQ zum Feld „Beförderer“
Wenn in einem Ausfuhrvorgang ein Beförderer eingetragen werden soll, ist dies nur über eine EU-EORI Nummer oder über eine anerkannte TCUI-Nummer möglich. Um Fehler bei der Angabe zu vermeiden, fasst AEB hier die wichtigsten Punkte zusammen.
Beförderer ist, wer den grenzüberschreitenden Transport durchführt. Übermitteln Sie in einer Ausfuhranmeldung im ATLAS Ausfuhr Release 3.0 keine Daten zum Beförderer an den Zoll, gilt der Anmelder in der Ausfuhranmeldung als Beförderer. Grundsätzlich kann hier laut ATLAS – Info 0393/2023 auch der mutmaßliche Beförderer eingetragen werden. Laut ATLAS - Info 0501/2023 gilt auch der Spediteur als Beförderer.
Wie wird der Beförderer in ATLAS gemeldet?
Die Angabe des Beförderers ist nur über eine EORI oder TCUI-Nummer (Third Country Unique Identification Number) möglich. Dabei muss es sich um eine gültige EORI oder TCUI-Nummer handeln. Die Angabe von Adressdaten ist nicht möglich.
Wie sind TCUI- und EORI-Nummer aufgebaut?
- EORI: Beginnt mit zwei Buchstaben für den Ländercode eines EU-Mitgliedstaats, gefolgt von einer bis zu 15stelligen alphanummerischen Identifikationsnummer (a2, an15). In diesem Fall ist zusätzlich eine Niederlassungsnummer anzugeben.
- TCUI: zwei Buchstaben für den Ländercode, gefolgt von einer bis zu 15stelligen alphanummerischen Identifikationsnummer (a2, an15)
Was ist eine TCUI-Nummer?
Die TCUI ist ein Oberbegriff für Identifikationsnummern, die nicht von einem EU-Mitgliedstaat vergeben wurden, sondern auf einer Identifikationsnummer eines Drittlandes basieren. In ATLAS werden derzeit nur EU-MRA-Nummern als TCUI-Nummer anerkannt. Diese basieren auf dem „Mutual Recognation Agreement“, einem Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Wirtschaftsbeteiligten.
Aus welchen Ländern werden derzeit TCUI-Nummern in ATLAS akzeptiert?
Derzeit sind laut Merkblatt für Teilnehmer am ATLAS Release des Zolls nur die Anerkennung für Unternehmen mit einem Sitz in der Schweiz, in Norwegen, Japan, den USA und China geregelt.
Kann der Beförderer auch mit einer GB-EORI gemeldet werden?
Seit dem Austritt von Großbritannien aus der EU (01.01.2021) können GB-EORI-Nummern nicht mehr als Identifizierung in ATLAS verwendet werden und werden systemseitig mit einer Fehlermeldung abgelehnt. Sämtliche GB-EORI-Nummern können nicht mehr vom ATLAS-System verarbeitet werden.
AEB-Tipp: Der UK-Beförderer kann sich um eine XI-EORI-Nummer für Nordirland bemühen. Diese wird weiterhin durch die EU anerkannt.
Kann ich eine TCUI-Nummer auf Gültigkeit prüfen?
Eine öffentlich zugängliche Datenbank des Zolls oder der EU für TCUI-Nummern ist derzeit nicht bekannt, so dass diese nicht vorab auf Gültigkeit geprüft werden können. Haben drittländische Unternehmen sich innerhalb der EU bereits eine EU-EORI vergeben lassen, prüfen Sie diese in der Datenbank EORI Number Validation.
Kann ein Beförderer eine TCUI-Nummer beantragen?
Unternehmen aus Drittländern, die nicht zu den MRA-Staaten gehören, können keine von ATLAS anerkannte TCUI-Nummer erhalten. Insofern ist eine TCUI-Nummer momentan tatsächlich nur Unternehmen in der Schweiz, Norwegen, Japan, den USA und China möglich.
Unternehmen mit Sitz in anderen Ländern haben allerdings grundsätzlich die Möglichkeit eine EU-EORI zu beantragen. Laut Website des Zolls zur Verwendung einer EORI-Nummer: Wirtschaftsbeteiligte, die nicht im Zollgebiet der Union ansässig sind, müssen sich nur registrieren lassen, wenn sie beabsichtigen, gemäß Art. 5 UZK-DA als Anmelder oder Beförderer gegenüber dem deutschen Zoll aufzutreten.
Eine Beantragung ist über das Zoll-Portal oder durch ein Formular 0870 möglich: Beantragung einer EORI-Nummer. Unternehmen aus Drittländern können die Formulare des Zoll nutzen.
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Hallo Frau Ulrich, Ihr Fachbeitrag kommt genau zur richtigen Zeit...! Wi rmussten heute leider feststellen, dass das Thema TCUI-Nummer recht schwierig ist. Unsere Ausfuhranmeldung für einen Selbstabholer mit Sitz in Georgien wurde wiederholt mit der Fehlermeldung, die TIN sei "unbekannt" abgelehnt. Telefonate mit ITZ-Bund und dem ServiceDesk der Zollverwaltung haben gezeigt, dass die Administration auf dieser Seite keine Verantwortung übernehmen möchte! Das Gegenteil ist der Fall: Die Verantwortung wird dem Service-Provider übertragen, der (original Wortlaut!) "eine völlig überteuerte Software anbiete! Dabei könne man doch so einfach die Internet-Anwendung der Zollverwaltung nutzen. Und dann könne die Zollverwaltung selbstverständlich gern weiterhelfen. IHB...? Keine Ahnung!
Unser Fazit nach stundenlanger Recherche-Arbeit (auch gemeinsam mit dem Team von AEB): Die Angaben im Feld "Beförderer" haben wir ausnahmsweise gelöscht und die AM wurde vom Zoll akzeptiert. Wie es zukünftig weitergeht erfahre ich hoffentlich vom einem laufenden Service-Ticket vom ITZ-Bund oder der Zollverwaltung.
Beste Grüße, Claudia Keck2 -
Hallo Frau Keck,
haben Sie schon Neuigkeiten vom ITZ-Bund bzw. der Zollverwaltung bekommen?
Wir haben ähnliche Probleme bei der Angabe des Beförderers. Die Spedition hat ihren Sitz in Serbien, es kann uns weder eine EU-EORI-Nummer noch eine TCUI-Nr. mitgeteilt werden, somit hatten wir bislang nur die eine Möglichkeit uns selbst als Beförderer einzutragen, damit wir überhaupt das ABD erhalten.
Uns würde interessieren, wie es in anderen Firmen gehandhabt wird, wo die Speditionen ihren Sitz in Drittländern haben und auch keine gültigen Nummern zur Verfügung gestellt werden können?
Viele Grüße
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Hallo Frau Beckert, das Service Desk des ITZ Bund hat mir geantwortet
".... Wird kein Beförderer in der Ausfuhranmeldung angegeben, gehen wir davon aus, dass der fachliche Nachrichtenersteller der Beförderer der Ware ist. Aus der reinen Angabe Ihrer Daten im Datenfeld "Beförderer" entsteht keinerlei Verpflichtung Ihrerseits bzw. es hat keine bußgeldrechtlichen Konsequenzen.
Hinsichtlich der Problematik, dass in bestimmten Fällen die EORI-/TCUI-Nummer nicht bekannt oder nicht vorhanden ist, wurde an die EU-Kommission berichtet. Eine Entscheidung steht jedoch noch aus."
Das heißt für mich, das Problem an sich ist bekannt.
Ich habe jedoch von AEB noch eine sehr interessante Nachricht bekommen: "Unternehmen aus Drittländern, die nicht zu den MRA-Staaten (Mutual Recognition Agreement) gehören, können keine von ATLAS anerkannte TCUI-Nummer erhalten. Insofern ist eine TCUI-Nummer momentan tatsächlich nur Unternehmen in der Schweiz, Norwegen, Japan, den USA und China möglich." Und das ist meiner Meinung nach Kern der Lösung! Georgien, wie auch Serbien gehören nicht zu den sog. "MRA-Staaten". Das heißt, diese Staaten können bzw. müssen eine EORI-Nummer beantragen unter www.zoll-portal.de . Diesen Link habe ich unserem Kunden in Georgien geschickt und warte auf seine Antwort.
Mein Ticket des ITZ-Bund wurde zwischenzeitlich an die Generalzolldirektion Ausfuhr weitergeleitet. Aufgrund einiger Erfahrungswerte rechne ich nicht mit einer brauchbaren Antwort. AEB hat die Antwort gegeben, die für mich den größten Fortschritt zu einer Lösung dargestellt hat.
Viele Grüße, Claudia Keck0 -
Hallo Frau Keck,
danke, dass Sie mit der AEB Community Ihre Lösung teilen und wunderbar, dass Ihnen die Klärung zur TCUI-Nummer weitergeholfen hat!
Dazu wird es sicher weitere Fortschritte in ATLAS Ausfuhr geben und wir werden in der AEB Community weiter über den aktuellen Sachstand informieren.
Viele Grüße
Kerstin Ullrich,
AEB Service & Support1 -
Hallo zusammen,
bei uns hat die Eingabe der TCUI-Nummer auch für GB funktioniert. Der Spediteur hat uns folgende Nummer geschickt und die wurde vom System akzeptiert:
Please use our AEO: GB AEOF 00010/10.
Viele Grüße,
Katrin Stahl2 -
Hallo Frau Stahl,
das passt. AEO-Nummern werden grundsätzlich anerkannt.
Kerstin Ullrich
Wir wissen mittlerweile anhand der Beantwortung des Service-Tickets unseres Kunden aus Georgien, dass Unternehmen ansässig in Ländern, die nicht zu den MRA-Staaten gehören, über https://www.zoll-portal.de/ gar keine EORI-Nummer beantragt können. Das ITZ-Bund hat uns zudem nur noch schriftlich darüber informiert, dass Feld des Beförderers in diesen Fällen leer zu lassen... Alle Service-Tickets wurden geschlossen mit dem Hinweis, das Thema läge in Brüssel vor...
Wir haben intern entschieden, bis auf Weiteres für EXW und FCA-Sendungen das Feld "Beförderer" leer zu lassen, wenn die Speditionen oder deren Subunternehmer keine EORI-oder TCUI (AEO)-Nummer haben. Sollten sich ungeklärte Ausgangsvermerke häufen, werden wir diese Entscheidung überdenken.
Viele Grüße,
Claudia Keck0 -
Hallo Frau Keck,
danke für den Hinweis, dass Unternehmen aus Drittländern das Zoll-Portal nicht zur Beantragung von EORI-Nummern nutzen können. Ich habe daher im Artikel aufgenommen, dass diese dann die Formulare von der Website des Zolls verwenden können.
Viele Grüße
Kerstin Ullrich,
AEB Service & Support0
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