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TCUI-Nummer und ATLAS: Die FAQ zum Feld „Beförderer“

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Kommentare

7 Kommentare

  • Claudia Keck

    Hallo Frau Ulrich, Ihr Fachbeitrag kommt genau zur richtigen Zeit...! Wi rmussten heute leider feststellen, dass das Thema TCUI-Nummer recht schwierig ist. Unsere Ausfuhranmeldung für einen Selbstabholer mit Sitz in Georgien wurde wiederholt mit der Fehlermeldung, die TIN sei "unbekannt" abgelehnt. Telefonate mit ITZ-Bund und dem ServiceDesk der Zollverwaltung haben gezeigt, dass die Administration auf dieser Seite keine Verantwortung übernehmen möchte! Das Gegenteil ist der Fall: Die Verantwortung wird dem Service-Provider übertragen, der (original Wortlaut!) "eine völlig überteuerte Software anbiete! Dabei könne man doch so einfach die Internet-Anwendung der Zollverwaltung nutzen. Und dann könne die Zollverwaltung selbstverständlich gern weiterhelfen. IHB...? Keine Ahnung!
    Unser Fazit nach stundenlanger Recherche-Arbeit (auch gemeinsam mit dem Team von AEB): Die Angaben im Feld "Beförderer" haben wir ausnahmsweise gelöscht und die AM wurde vom Zoll akzeptiert. Wie es zukünftig weitergeht erfahre ich hoffentlich vom einem laufenden Service-Ticket vom ITZ-Bund oder der Zollverwaltung. 
    Beste Grüße, Claudia Keck 

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  • Anke Beckert

    Hallo Frau Keck,

    haben Sie schon Neuigkeiten vom ITZ-Bund bzw. der Zollverwaltung bekommen?

    Wir haben ähnliche Probleme bei der Angabe des Beförderers. Die Spedition hat ihren Sitz in Serbien, es kann uns weder eine EU-EORI-Nummer noch eine TCUI-Nr. mitgeteilt werden, somit hatten wir bislang nur die eine Möglichkeit uns selbst als Beförderer einzutragen, damit wir überhaupt das ABD erhalten.

    Uns würde interessieren, wie es in anderen Firmen gehandhabt wird, wo die Speditionen ihren Sitz in Drittländern haben und auch keine gültigen Nummern zur Verfügung gestellt werden können?

    Viele Grüße

     

     

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  • Claudia Keck

    Hallo Frau Beckert, das Service Desk des ITZ Bund hat mir geantwortet 

    ".... Wird kein Beförderer in der Ausfuhranmeldung angegeben, gehen wir davon aus, dass der fachliche Nachrichtenersteller der Beförderer der Ware ist. Aus der reinen Angabe Ihrer Daten im Datenfeld "Beförderer" entsteht keinerlei Verpflichtung Ihrerseits bzw. es hat keine bußgeldrechtlichen Konsequenzen.
    Hinsichtlich der Problematik, dass in bestimmten Fällen die EORI-/TCUI-Nummer nicht bekannt oder nicht vorhanden ist, wurde an die EU-Kommission berichtet. Eine Entscheidung steht jedoch noch aus." 
    Das heißt für mich, das Problem an sich ist bekannt. 
    Ich habe jedoch von AEB noch eine sehr interessante Nachricht bekommen: "Unternehmen aus Drittländern, die nicht zu den MRA-Staaten (Mutual Recognition Agreement) gehören, können keine von ATLAS anerkannte TCUI-Nummer erhalten. Insofern ist eine TCUI-Nummer momentan tatsächlich nur Unternehmen in der Schweiz, Norwegen, Japan, den USA und China möglich." Und das ist meiner Meinung nach Kern der Lösung! Georgien, wie auch Serbien gehören nicht zu den sog. "MRA-Staaten". Das heißt, diese Staaten können bzw. müssen eine EORI-Nummer beantragen unter www.zoll-portal.de . Diesen Link habe ich unserem Kunden in Georgien geschickt und warte auf seine Antwort. 
    Mein Ticket des ITZ-Bund wurde zwischenzeitlich an die Generalzolldirektion Ausfuhr weitergeleitet. Aufgrund einiger Erfahrungswerte rechne ich nicht mit einer brauchbaren Antwort. AEB hat die Antwort gegeben, die für mich den größten Fortschritt zu einer Lösung dargestellt hat. 
    Viele Grüße, Claudia Keck

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  • Kerstin Ullrich

    Hallo Frau Keck,

    danke, dass Sie mit der AEB Community Ihre Lösung teilen und wunderbar, dass Ihnen die Klärung zur TCUI-Nummer weitergeholfen hat!

    Dazu wird es sicher weitere Fortschritte in ATLAS Ausfuhr geben und wir werden in der AEB Community weiter über den aktuellen Sachstand informieren. 

    Viele Grüße
    Kerstin Ullrich,
    AEB Service & Support

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  • Katrin Stahl

    Hallo zusammen,

    bei uns hat die Eingabe der TCUI-Nummer auch für GB funktioniert. Der Spediteur hat uns folgende Nummer geschickt und die wurde vom System akzeptiert:

    Please use our AEO: GB AEOF 00010/10. 

    Viele Grüße,
    Katrin Stahl

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  • Claudia Keck

    Hallo Frau Stahl,

    das passt. AEO-Nummern werden grundsätzlich anerkannt. 

    Kerstin Ullrich

    Wir wissen mittlerweile anhand der Beantwortung des Service-Tickets unseres Kunden aus Georgien, dass Unternehmen ansässig in Ländern, die nicht zu den MRA-Staaten gehören, über  https://www.zoll-portal.de/ gar keine EORI-Nummer beantragt können. Das ITZ-Bund hat uns zudem nur noch schriftlich darüber informiert, dass Feld des Beförderers in diesen Fällen leer zu lassen... Alle Service-Tickets wurden geschlossen mit dem Hinweis, das Thema läge in Brüssel vor... 
    Wir haben intern entschieden, bis auf Weiteres für EXW und FCA-Sendungen das Feld "Beförderer" leer zu lassen, wenn die Speditionen oder deren Subunternehmer keine EORI-oder TCUI (AEO)-Nummer haben. Sollten sich ungeklärte Ausgangsvermerke häufen, werden wir diese Entscheidung überdenken.  


    Viele Grüße, 
    Claudia Keck

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  • Kerstin Ullrich

    Hallo Frau Keck,

    danke für den Hinweis, dass Unternehmen aus Drittländern das Zoll-Portal nicht zur Beantragung von EORI-Nummern nutzen können. Ich habe daher im Artikel aufgenommen, dass diese dann die Formulare von der Website des Zolls verwenden können.

    Viele Grüße 
    Kerstin Ullrich,
    AEB Service & Support

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